23.7.08 // An einer Medienkonferenz von grundrechte.ch habe ich heute der Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass ich – widerrechtlich – fichiert bin in der Staatsschutz-Datenbank ISIS. Dies wurde durch die Antwort des eidg. Datenschützers (EDÖB) auf mein Einsichtsgesuch ersichtlich. Angeblicher Grund und Gegenstand der Fichierung: ich war Bewilligungsinhaber einer bewilligten, friedlichen Demonstration für den Frieden in Palästina, die am 2. April 2005 in Zürich stattfand. Dabei ist es nach Artikel 3 BWIS ganz klar verboten, die Nutzung der Meinungsfreiheit oder politische Tätigkeit zu fichieren.
Muster-Einsichtsgesuche für verschiedene Personen
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Wenn viele Leute ein Einsichtsgesuch stellen, stärkt das unsere Forderung nach einem generellen Einsichtsrecht.