Schweiz gegen völkerrechtlichen Schutz der BauernLesedauer ca. 2 Minuten

Während acht andere Staaten dies unterstützen, spricht sich leider alleine die Schweiz gegen ein völkerrechtliches Instrument zum Schutze der Kleinbauern aus. Unter anderem geht es um den Zugang zu Saatgut.
Bern/Lausanne, 22. März 2012: Die internationale Bauernbewegung Via Campesina forderte an der aktuellen 19. Sitzung des Uno-Menschenrechtsrats in Genf die bessere Anerkennung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern. Unterstützung kommt von der Uno-Expertengruppe, die in ihrer Studie für den Menschenrechtsrat zu dem Schluss kommt, dass hierzu ein neues völkerrechtliches Instrument notwendig sei. Während acht Staaten dieses Anliegen unterstützen, spricht sich allein die Schweiz gegen ein solches Instrument aus.

Die Schweizer Regierung argumentiert, dass die bestehenden völkerrechtlichen Instrumente ausreichten und sie sich lieber für deren Umsetzung engagiere. „Das ist zynisch, wenn man bedenkt, dass eben genau die Schweiz sich weigert bestehende Uno-Mechanismen zur Überwachung des Völkerrechts zu unterzeichnen“, kommentiert Ester Wolf, Expertin zum Recht auf Nahrung bei Brot für alle.
Ein wichtiger Punkt, der in der angestrebten Uno-Deklaration zum Schutz der Rechte der Bäuerinnen und Bauern enthalten sein soll, ist die Anerkennung deren Rechte über ihr traditionelles Saatgut. Das Überleben vieler Bauerfamilien in den Ländern des Südes hängt hiervon ab, da sie sich das patentierte Saatgut der Saatgutfirmen nicht leisten können. Es wäre bis dahin das einzige  völkerrechtliche Instrument, das sich dieser Frage annimmt. „Den mächtigen Saatgutfirmen, von denen einige, wie Syngenta, in der Schweiz sitzen, ist das sicher ein Dorn im Auge. Wiegt deren
Einfluss mehr das Wohl von Millionen von Bauern und Bäuerinnen auf der ganzen Welt?“ fragt Catherine Morand, Mitglied der Geschäftsleitung von Swissaid.
Henry Saragih, internationaler Koordinator von Via Campesina, ist aus Indonesien angereist, um die Menschrechtsratssitzung zu verfolgen: „Wir sind schockiert, dass ausgerechnet die Schweiz, die den Menschrechtsrat beherbergt, sich als einziges Land gegen diesen Vorschlag ausspricht, der für uns Bauern wichtig ist um unsere wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte zu schützen.“
Fastenopfer, Brot für alle, Swissaid und Uniterre unterstreichen, dass Hunger- und Armut nur bekämpft werden können, wenn die kleinbäuerliche Landwirtschaft gefördert wird. Dass die Anerkennung und Stärkung der Rechte der Bauern und Bäuerinnen auf internationaler Ebene dafür eine wichtige Grundlage ist, erkennen zum Glück eine ganze Reihe anderer Staaten an. So besteht trotzdem Hoffnung, dass die Forderungen von Via Campesina gehört werden. Dank der Unterstützung von acht Staaten wird dem Menschenrechtsrat bei seiner nächsten Sitzung im Juni eine Resolution vorgelegt. Die Annahme dieser Resolution würde die Ausarbeitung einer Uno-Deklaration zum Schutz der Rechte der Bäuerinnen und Bauern erlauben. „Zu Beginn der aktuellen Sitzung des Menschrechtsrates hofften wir und unsere Partner noch, dass die Schweiz sich für eine entsprechende Deklaration einsetzt. Jetzt soll sie im Juni zu diesem Punkt besser schweigen, statt sich  dagegen zu stemmen “, sagt Valentina Hemmeler Maïga von Uniterre und Mitglied von Via Campesina.


Communiqué 22.3.2012
Medienmitteilung 22.3.2012