Google Street View: Weiss das Bundesgericht, was 1% Fehler ist?Lesedauer ca. 1 Minuten

Google Street View gegen Datenschützer Hanspeter Thür. Heute 12h wird offiziell das Urteil veröffentlicht. Das Bundesgericht setzt für den Datenschutz auf Kommissar Zufall statt auf technisch anspruchsvolle und allenfalls halt auch teurere Lösungen. Immerhin: „Gartenspähen“ wird verboten.
Bereits haben Newsnetz und 20min Online die Sperrfrist von heute 12h gebrochen, darum kennen wir einen Ausschnitt aus dem Urteil:

Die Bundesrichter haben (…) entschieden, dass es «nicht gerechtfertigt ist, zusätzlich zur automatischen Anonymisierung vor der Aufschaltung im Internet eine vollständige Unkenntlichmachung aller Gesichter und Fahrzeugkennzeichen in Google Street View zu verlangen»

Da hat das Bundesgericht sicher recht. 100% Sicherheit gibt es nicht – so argumentieren wir Grünen auch immer, wenn wir die Atomkraft kritisieren. Aber die Interpretation des Gerichts, wann eine automatische Lösung gut genug sei, die teile ich keinesfalls:

«Nach Auffassung des Bundesgerichts ist es in Kauf zu nehmen, dass höchstens etwa 1 Prozent der Bilder ungenügend anonymisiert ins Internet gelangen und diese erst auf Anzeige der Betroffenen hin nachträglich manuell unkenntlich gemacht werden»

Würden Sie ein Auto kaufen, das durchschnittlich alle 100km eine gravierende Panne hat? In der Softwarindustrie sind bei der Zuverlässigkeit weit höhere Prozentraten üblich. Mir scheint, dass der vom Bundesgericht erzielte Kompromiss es Google zu leicht macht und zu Lasten des Datenschutzes geht. Immerhin hat der Datenschützer offenbar in den anderen Punkten recht erhalten. So müssen neu die Kamerafahrten nicht nur online sondern auch in lokalen Medien vorangekündigt werden. Und Späh-Aufnahmen aus 2m oder mehr Höhe in private Bereiche, die normalen Passanten von der Strasse aus verborgen bleiben, sind untersagt.