Diskriminierung von Schweizer vor EU-Bürgern? Ja das gibt’s. Die Diskriminierung von Ausländern von ausserhalb der EU geht so weit, dass sogar binationale Ehen mit SchweizerInnen beim Familiennachzug schlechter gestellt sind als EU-Paare. Der FDP gefällt’s.
Schon 2006 kritisierte das Doppelreferendumskomitee „2xNEIN zum verschärften Asyl- und Ausländerrecht“ die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (hier). Die Schweizerische Beobachtungsstelle hat im Frühling 2012 einen Bericht herausgegeben, der das Problem verdeutlicht, und eine Pressekonferenz gemacht, an der ich auch teilnahm.
Bundesgericht: Diskriminierung muss beseitigt werden
Das Bundesgericht hat schon vor zwei Jahren beurteilt, diese Diskriminierung sei falsch. Ein Parlamentarische Initiative meines Ratskollegen Andy Tschümperlin (SP), um die Benachteiligung der Schweizer zu beseitigen, fand dennoch keine Mehrheit. Nun weist der Tages-Anzeiger zu recht kritisch darauf hin, dass diese Diskriminierung noch weiter verschärft werden, u.a. mit dem neuen geplanten Integrationsgesetz.
Müller FDP im heiligen Eifer gegen den Familiennachzug
Einer Partei ist das offenbar recht: Philipp Müllers FDP, die sich unter ihrem neuen Präsidenten dem Kampf gegen den Familiennachzug verschreibt. Müllers Motto ist simpel: Es sollen weniger Menschen kommen, nur noch Arbeiter. Und selbstverständlich hat Müller auch dazu beigetragen, dass der Familiennachzug für Asylsuchende, die wegen ihrer Bedrohung eine vorläufige Aufnahme erhalten, ebenfalls massiv erschwert wird.
Bei Müllers Verve im Kampf gegen Scheinehen würde ich der FDP empfehlen: Schafft besser das Recht auf Ehe (und eingetragene Partnerschaft) ab. Soviele Paragraphen könnte man streichen. Und es wäre wenigstens eine konsequente Politik um das Motto „jeder gegen jeden – und die Schweiz zuerst“ in Gesetze zu giessen.
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