Heute am letzten Tag der Wintersession 2012 habe ich die Motion für die „gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität“ (12.4212) eingereicht. Mitunterzeichnet haben ParlamentarierInnen aus SP, glp, BDP, CVP und SVP.
UPDATE 14.2.2013: Leider empfiehlt der Bundesrat in seiner Antwort dem Parlament, die Motion abzulehnen. Nun braucht es Aufklärungsarbeit und Unterstützung auch aus der Internet-Community. Für alle, die sich interessieren, wie es weitergeht, habe ich einen Newsletter eingerichtet.
Newsletter „Netzneutralität“ abonnierenMotionstext: Der Bundesrat wird beauftragt in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.
Begründung: Der technologische Fortschritt macht es Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetzwerke (Zugangsprovidern) heute möglich, den Internetverkehr aktiv zu steuern. Damit ist nicht mehr gewährleistet, dass alle Daten gleich behandelt werden. Der Ergänzungsbericht des Bundesrats zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom 28.3.2012 hält fest, dass in der Schweiz heute die gesetzliche Handhabe fehlt, Provider daran zu hindern, die technischen Möglichkeiten (z.B. Deep Packet Inspection) nach ihrem eigenen Gutdünken einzusetzen und allenfalls auch Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche auf der Diskriminierung bestimmter Inhalte beruhen (z.B. Bevorzugung eines bestimmten TV Angebots durch einen Provider).
Der Handlungsbedarf ist akut und muss in die Teilrevision des FMG (SR 784.10) einbezogen werden. Die Beeinflussung des Datentransfers durch Provider bedroht die Informations- und Meinungsfreiheit, behindert zukünftige Innovation und Wettbewerb durch mögliche Blockaden von konkurrierenden Internetdiensten/Angeboten und beeinträchtigt den Infrastrukturwettbewerb.
Netzneutralität verbietet Diskriminierung (Zugangsbeschränkung oder Verlangsamung) aufgrund von Sender/Empfänger, Inhalt, Dienst, Anwendung, Hard- oder Software. Die Kontrolle über Empfang, Versand und ggf. Priorisierung gewisser Daten (z.B. von VOIP) muss beim Endverbraucher liegen. Die Kosten des Internetzugangs dürfen nicht davon abhängen, welche einzelnen Dienste und Anwendungen zugelassen und in welchem Umfang diese vom Endverbraucher genutzt werden. Möglich bleibt die Differenzierung des Angebots über die Datenmenge und/oder die Bandbreite.
Ausnahmen wären aus technischen Gründen zugelassen, wenn die Sicherheit des Netzwerks oder einzelner Dienste des Providers betroffen ist. Die Provider unterlägen in diesem Fall aber einer umgehenden Informationspflicht gegenüber den Betroffenen und dem Bakom. Ebenfalls vorbehalten bleiben richterliche Anordnungen und die Priorisierung von Blaulichtorganisationen.
Weiterführende Infos:
- Artikeln in inside-IT am 14.12.2012
- News mit englischer Uebersetzung der Motion auf isoc.ch, 16.12.2012
- Artikel in der Computerwoche zur Motion, 17.12.2012
- Netz…häää?? Netzneutralität! – Debattenbeitrag B. Glättli auf dem Blog der parl. Gruppe Digitale Nachhaltigkeit
- FAQ zum Thema Netzneutralität auf www.netzpolitik.gruene.ch
- Alle Beiträge mit dem Schlagwort Netzneutralität auf www.netzpolitik.gruene.ch