Das Wahlrecht im Kanton Schwyz widerspricht der Bundesverfassung. Die Bundesverfassung verlangt, dass bei Wahlen die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht hat. Eine Bestimmung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz verletzt diesen Grundsatz. Politische Minderheit in der Schweiz sollten auch geschützt sein und nicht benachteiligt. Deren Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, dass ihre Stimme gleich viel zählt wie alle anderen. Dieses fundamentale demokratische Prinzip ist zu gewährleisten.