E-Mail-Debatte in der NZZ am Sonntag vom 19. Oktober 2014: Eindeutig Willkür, findet Balthasar Glättli zum Fall der verweigerten Einbürgerung in Einsiedeln. Doch von einem Systemwechsel will Gerhard Pfister nichts wissen.
Balthasar Glättli: Lieber Kollege, die Berichterstattung rund um die verweigerte Einbürgerung eines ETH-Professors in Einsiedeln passt für mich ins Drehbuch der «Schweizermacher». Mehr als die Hälfte seines Lebens wohnte der Mann in Einsiedeln, lehrte in Zürich, zahlte Steuern, war in Vereinen. Nun versagte er angeblich beim Geografie-Test. Und wird nicht eingebürgert. Absurd. Leider hat das Parlament bei der Bürgerrechts-Revision die nötigen Korrekturen verpasst. Wir werden weiter ein Bürgerrecht mit Gemeinde-Willkür haben.
Gerhard Pfister: Lieber Kollege, Willkür? Das war eine sorgfältige Prüfung des Gesuches durch die Behörden, ein Antrag, der in der Versammlung deutlich angenommen wurde, nach kontroverser und offener Diskussion. Immerhin wurden an der gleichen Versammlung Personen aus Ländern eingebürgert, die sonst eher kritisch beurteilt werden, beispielsweise Serbien. Soweit ich den Fall aufgrund der Medienberichterstattung beurteilen kann, sehe ich keinerlei Willkür.
Balthasar Glättli: Wie viele Schweizer, die den roten Pass bei Geburt erhielten, wissen über die kommunalen Verhältnisse ihres Bürgerrechtsorts Bescheid? Sicher nicht alle. Sollte man ihnen den Pass darum wegnehmen? Sicher nicht. Ist das ein Zeichen, dass ein Bürgerrecht nicht mehr kommunal, sondern gesamtschweizerisch vergeben werden müsste? Definitiv. Jedenfalls wenn’s nach mir ginge.
Gerhard Pfister: Wenn’s nach mir ginge, gerade nicht! Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man sich in Einsiedeln oder Genf oder Zürich einbürgern lässt. Föderalistische Vielfalt ist auch hier viel besser als zentralistische Einfalt. Das Schweizer Bürgerrecht gewährt weitaus mehr Partizipationsrechte als in andern Ländern. Die direkte Demokratie lässt auf allen Ebenen mitentscheiden. Gerade in einer überschaubaren Gemeinde ist die persönliche Beteiligung wichtig. Der ehemalige Professor aus Einsiedeln hätte die Fragen leicht beantworten können, wenn er sich so vorbereitet hätte, wie er das früher von seinen Studenten hoffentlich erwarten konnte. Offensichtlich war ihm das Bürgerrecht ja auch nicht so wichtig, sondern blosse Option zur administrativen Erleichterung des Lebensabends.
Balthasar Glättli: Unsere Demokratie ist mehr als unvollkommen, wenn ein Viertel der Bevölkerung ausgeschlossen ist: Wenn mehr Mitsprache besser ist – und so lautet ja das Loblied der direkten Demokratie -, dann ist der Ausschluss von immer mehr Menschen, die seit Jahren hier leben, schlechter. Zur föderalistischen Vielfalt im Einbürgerungswesen: Die kann ich nur noch verstehen, wenn ich in die Vergangenheit schaue, in eine Zeit vor meiner Geburt. War doch damals mit dem Bürgerrecht auch das Recht auf Gemeinde-Fürsorge verbunden. Da entschieden die Gemeindebürger: Wollen wir den in unsere Solidaritätsgemeinschaft aufnehmen, ja oder nein? Doch diese Frage stellt sich heute nicht mehr so!
Gerhard Pfister: Sie stellt sich in den Städten wohl weniger, aber in den ländlichen Gebieten durchaus immer noch, und zwar weniger auf die Fürsorge bezogen, sondern auf die politische Mitwirkung. Dass davon Ausländer nach wie vor ausgeschlossen sind, halte ich nicht für einen Defekt der direkten Demokratie. Das ist eine sinnvolle Unterscheidung. Auch aus diesem Grund muss eine Einbürgerung ein politischer Akt bleiben und darf keine blosse administrative Verfügung sein. Es soll weiterhin keinen automatischen Rechtsanspruch auf das Schweizer Bürgerrecht geben dürfen, denn dieses bringt eben auch einzigartige politische Mitwirkungsrechte. Das ist kein alter Zopf, sondern bewährte Tradition.
Balthasar Glättli: Mich freut, dass Sie den Städten offenes Denken attestieren. Aber die Dörfer verklären Sie romantisch. Besuche ich im Kanton Zürich unsere grünen Land-Sektionen, da treffe ich überall auf Dörfer mit Quartieren von – meist schweizerischen – Neuansiedlern, denen das Dorfleben so lang wie breit ist. Einzige Ausnahme ist meistens das Thema Schule. Konsequenterweise müssten Sie diesen aktiv angelockten Steuerzahlern das kommunale Stimmrecht absprechen. Wollen Sie das im Ernst?
Gerhard Pfister: Nun verklären Sie mal nicht die Urbanität schweizerischer Prägung, die auch nicht so weltläufig daherkommt, wie sie sich manchmal geben will. Provinzialismus ist keine Frage der Geografie, sondern eine des Kopfes. Ich erlebe in Städten teilweise grösseres Bünzlitum – wie etwa genormte Marronihäuschen – als in den angeblich so engstirnigen Dörfern. Was heisst «aktiv angelockt»? Wenn ein Ausländer bei uns Arbeit findet und Steuern zahlt, ist das in Ordnung. Wenn er nur das tun will, auch. Und ja, dann ist es ebenso in Ordnung, wenn er kein kommunales Stimmrecht hat. Denn dafür müsste er zuerst eine Integrationsleistung erbringen, wie jeder andere auch.
Balthasar Glättli: Über diese berühmte Integrationsleistung werden wir uns nie einig. Da landen wir in einer Leitkultur-Debatte, die der gelebten Vielfalt der Schweiz zutiefst widerspricht. Die Amerikaner prägten einst das banale Prinzip «no taxation without representation», also keine Besteuerung ohne politische Vertretung. Das wäre viel moderner.
Gerhard Pfister: Einig bin ich mit Ihnen, dass die «gelebte Vielfalt der Schweiz» ein Leitwert sein kann, ohne Leitkultur zu bedeuten. Nicht einig bin ich aber insofern, dass ich diese Vielfalt auch bei der Einbürgerung erhalten will.