Halbe Energiewende: Einstieg in Erneuerbare ohne Ausstieg aus den AKWLesedauer ca. 2 Minuten

Die Debatte zur Energiestrategie 2050 und zum Atomausstieg dominierte die Wintersession 2014. Ebenso wichtig wie die Förderung der Erneuerbaren Energien sind die Effizienzziele. Damit wäre der Atomausstieg möglich. Doch genau hier versagte der Rat: die AKWs dürfen weiterlaufen. Sogar länger als vor Fukushima geplant!

Als die Grünen nach Fukushima ihre Atom-Ausstiegsinitiative lancierten, fanden viele dies überflüssig. Der Atomausstieg sei ja faktisch beschlossene Sache! Tatsächlich machten die Kandidaten auch entsprechende Versprechen. Auf eine Smartvote-Umfrage, ob sie alle AKW bis 2034 vom Netz nehmen wollten, unterstützten 112 der aktuellen Nationalratsmitglieder, also eine absolute Mehrheit, den Atomausstieg klar. Weitere 25 beantworteten die Frage mit «eher Ja». Das war vor den Wahlen.

Atom-Ausstieg: Versprochen – gebrochen!

Nun wurden mit der Energiestrategie 2050 genau die notwendigen Voraussetzungen für den Atomausstieg geschaffen. Dennoch lehnte der Nationalrat nun begrenzte Laufzeiten für AKW (sowohl 45 als auch 50 Jahre) ab. Er lässt auch zu, dass AKW-Betreiber Schadenersatz verlangen können, wenn sie ihre alten Atom-Meiler ausser Betrieb nehmen müssen und lehnte sogar das ENSI Konzept für steigende Sicherheitsnormen ab. Dabei waren die AKW nur für Laufzeiten zwischen 30 und 40 Jahren geplant – und die Atombarone selbst hatten vor Fukushima ihre Forderung nach neuen AKWs immer mit den Sicherheitsproblemen der alten Meiler begründet…

Ausschaffungsinitiative verhältnismässig umsetzen

Ein wichtiges Signal setzte der Ständerat bei der Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative. Im Gegensatz zum Nationalrat knickte er nicht vollständig vor der SVP ein, sondern will mit einer Härtefallklausel erlauben, dass Richter im Einzelfall vom Ausschaffungsautomatismus abweichen können. Die Grünen werden nun dafür kämpfen, dass auch der Nationalrat zumindest diese zwingende Korrektur aufnimmt.

Die Grünen plädierten im Ständerat auch dafür, das Verhältnismässigkeitsprinzip als Teil des zwingenden Völkerrechts ernst zu nehmen – wir beantragten die Ungültigkeitserklärung der Durchsetzungsinitative, weil sie genau dieses Prinzip verletzt. Der Entscheid darüber wurde allerdings von der kleinen Kammer vertagt.