Asylgesetz-Revision: SVP stoppenLesedauer ca. 4 Minuten

Das neue Asylgesetz ist keine Wunschvorlage von links-grün. Sie bringt klare Verschärfungen mit sich. Aber mit der unentgeltlichen Rechtsvertretung auch eine wichtige Verbesserung. In einer Güterabwegung plädieren wir für ein klares Ja. Die Politik der SVP, welche das Referendum ergriffen hat, weil sie Probleme lieber bewirtschaftet, als sie zu lösen, verdient eine klare Abfuhr.

von Balthasar Glättli und Cédric Wermuth

Chaos und Unterkapazitäten aus der Ära Blocher

Die vorliegende Asylgesetzrevision ist nicht unsere. Sie wurde nicht zuletzt deshalb nötig, weil die Vorgänger der jetzigen Justizminister Simonetta Sommaruga ein Chaos im schweizerischen Asylsystem angerichtet hat. Christoph Blocher wollte als Justizminister die Realität seiner Politik anpassen. Vor dem Amtsantritt von Simonetta Sommaruga dauerten die Asylverfahren im Schnitt 413 Tage, bei Rekursen im Schnitt sogar 756 Tage (FN1). Blocher richtete das Asylwesen auf maximal 10’000 jährliche Gesuche aus. Darum wurden zu seiner Bundesratszeit Unterkunftsreserven aufgegeben, welche nun dringendst benötigt würden. Denn politische Krisen und humanitäre Katastrophen richten sich nicht nach den Plänen von Blocher & Co. Die aktuelle Asylgesetzrevision will deshalb die Bundeskapazitäten ausweiten und die Verfahren deutlich beschleunigen. Sicher, die Vorlage auch wieder Verschärfungen mit sich. Für ein Ja scheint es uns aber sowohl inhaltliche wie politische Gründe zu geben, die überwiegen.

Verschärfungen, aber auch Verbesserungen

Seit Jahren wird das Asylgesetz in rascher Folge revidiert. Und bis jetzt jedes Mal klar verschärft. Wir selber und unsere Parteien unterstützten jeweils die Referenden dagegen – leider waren wir an der Urne nie erfolgreich. Auch dieses Mal sind unbestreitbare Verschärfungen geplant. Die Rekursfristen werden für alle Verfahren empfindlich verkürzt. Umgekehrt erhalten alle Asylsuchenden eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Sonst wären rechtsstaatlich korrekte Verfahren nicht mehr zu gewährleisten. Bei der Rechtsvertretung handelt es sich allerdings nicht um vollständig unabhängige «Gratisanwälte» – auch wenn die SVP damit Kampagne macht. Die Rechtsvertretung erfolgt vielmehr im Auftrag des Bundes und sie wird pauschal pro Fall entschädigt. Damit sind die Kosten berechenbar.

Rasche Verfahren nützen Schutzbedürftigen

Die Evaluation des neuen Verfahrens im Zürcher Testzentrum zeigt, wie sich die Beschleunigung auswirkt. Wir müssen heute feststellen: Die Befürchtungen sowohl rechter wie linker Skeptiker haben sich so nicht bewahrheitet. Die Rechte befürchtete wegen der Rechtsvertretung eine Rekurswelle, wie dies in Holland der Fall ist. Fakt ist: Das Schweizer Verfahren wurde in wesentlichen Punkten anders geregelt. Darum ist Anzahl der Rekurse im Testbetrieb sogar kleiner als im bisherigen Verfahren. Die Linke befürchtete, dass die Rechtsvertretung vor allem die Aufgabe hätte, Asylsuchende abzuwimmeln. Fakt ist: die Qualität der Eingaben ist deutlich gestiegen, und damit können auch rascher korrekte Entscheide gefällt werden.

Natürlich haben Grüne und Linke die Verkürzung der Rekursfristen im Parlament bis zum Schluss kritisiert. Denn auch etwas längere Rekurs-Fristen würden die Gesamtdauer der Verfahren nicht wesentlich verlängern. Aber ohne die Verschärfung wäre aber eine professionelle Rechtsvertretung nie mehrheitsfähig geworden. Ein klarer Vorteil sind kürzere Asylverfahren für jenen Asylsuchenden, welche gemäss Gesetz tatsächlich schutzbedürftig sind. Aktuell ist diese Schutzquote sehr hoch: um die 60% erhalten entweder Asyl oder eine vorläufige Aufnahme, weil sie Bürgerkriegsflüchtlinge sind. Diese Flüchtlinge müssen nun nicht länger monatelang warten bis sie wissen, dass sie in der Schweiz bleiben dürfen. Das erleichtert auch die Integration massiv und ist damit sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweiz.

Ein linkes Nein ist eine Illusion

Die oft geäusserte Hoffnung, durch ein Nein an der Urne würde das Botschaftsasyl, dessen Abschaffung wir weiterhin kritisieren, quasi automatisch wieder eingeführt ist falsch. Vielmehr blieben die dringlichen Massnahmen auch dann bis zum bis 28.9.2019 in Kraft. Mehr als genug Zeit für die politische Mehrheit, sie ins ordentliche Recht zu überführen. Das gleiche gilt für weitere, inhaltliche Kritikpunkte: Ein Nein würde bei der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments nie und nimmer zu einer neuen Vorlage mit einem ausgebauten Rechtsschutz und besseren Fristen führen. Im Gegenteil. Das Resultat wäre eine schlechtere Vorlage, mit den gleichen (oder kürzeren) Fristen – einfach ohne Rechtsschutz und mit weiteren Verschärfungen.

Neben den inhaltlichen gibt es auch gewichtige politische Gründe für ein JA. Ein JA an der Urne wäre nach der klaren Absage an die Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar ein wichtiges politisches Signal. Zwar wird die SVP weiterhin die öffentliche Debatte immer wieder auf ihre bevorzugten Themen zu lenken versuchen: Ausländerfeindlichkeit und Ausgrenzung von Asylsuchenden. Aber ihr würde die «Lufthoheit» streitig gemacht. Ein Ja wäre darum vor allem ein Signal der Stimmbürger an die anderen bürgerlichen Parteien. Eine klare Ansage, dass man nicht nur mit Anpasserei gegen rechts aussen Mehrheiten findet, sondern auch mit uns. Und der Ausdruck der Erwartungen an die Politik: dass sie Probleme zu lösen versucht, statt sie zu bewirtschaften.

Um das nochmals klar zu stellen: Die vorliegende Asylgesetzrevision entspricht in vielen Punkten nicht unseren Vorstellungen. Es gibt auch von linker Seite nach wie vor sehr berechtigte Kritik. Aber auch die Linke muss anerkennen: Die Vorlage bietet auch klare Vorteile. Und vor allem wäre die Alternative inhaltlich wie politisch eine Katastrophe. Deshalb treten überzeugt ein für Ja am 5. Juni ein.

 

FN1 – Quelle: Beschleunigungsbericht 2010 / Tages-Anzeiger 11.9.2012, S. 5