Lügt der Bundesrat oder das VBS?Lesedauer ca. 1 Minuten

Vor der Abstimmung zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) gehen die Wogen hoch. Das VBS reagiert auf einen kritischen Artikel des St. Galler Tagblatts mit „Klarstellungen“ auf seiner Website. Dumm bloss: die Antworten stehen im Widerspruch zu einer Interpellationsantwort des Bundesrats vom 1.7.2015.

Unter dem Titel «Der Schmuckstein des Anstosses» berichtet das St. Galler Tagblatt über einen Aspekt, der in der NDG-Debatte bisher wenig Beachtung fand. Die Auswertung der Internet-Massenüberwachung (Kabelaufklärung) soll ja durch das Zentrum elektronische Operationen (ZEO) der Armee erfolgen, welche dann die Resultate für den Nachrichtendienst aufbereitet. Heute macht die ZEO diese Aufgabe bereits im Bereich der sogenannten Funkaufklärung, also der Massenüberwachung der Satelliten-Kommunikation. Für die Auswertung ist das System ACHAT zuständig. ACHAT ist das Nachfolgesystem von Onyx, das bereits 2004 von der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments als System zur Massenüberwachung bezeichnet worden ist.

blogpost_20190922_onyx_gpdel

Offenbar wurde das VBS wegen des Berichts des St. Galler Tagblatts so nervös, dass es seine eigene Sicht der Dinge online veröffentlicht:

blogpost_20160922_achat_vbs

Eine glasklare Antwort, scheint es. Nur steht diese Antwort im Widerspruch zur Auskunft des Bundesrats, welche dieser auf meine Fragen in der Interpellation 15.3436 gab. Ich fragte: «Wird das neue Gesamtsystem [=ACHAT] auch zur Auswertung der im E-NDG vorgesehenen Kabelaufklärung benutzbar sein?» Die Antwort war: «Das System wäre auch für die Auswertung der im neuen Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Kabelaufklärung einsetzbar».

blogpost_20160922_achat_br

Mein Fazit: das VBS ist nervös vor der Abstimmung zum NDG. Und will um jeden Preis Klarheit schaffen und beruhigen. Auch wenn die Auskunft in klarem Widerspruch zu früheren Auskünften des Bundeserats steht.