MEI: Parlamentsvotum zur UmsetzungLesedauer ca. 3 Minuten

Die Personenfreizügigkeit spricht auch davon, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, Hiesige ohne Schweizer Pass, gleichgestellt werden sollen mit Schweizerinnen und Schweizern. Auch deshalb gewichten die Grünen die Bilateralen so hoch und sind froh, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative EU-kompatibel sein wird. Hier mein Votum:

In dieser Debatte hätte man manchmal meinen können, dass es wirklich so sei, wie die SVP immer wieder behauptet, dass nämlich die Ausländer unser Unglück seien. Deshalb möchte die grüne Fraktion mit einem Dank beginnen: einem Dank an all jene Menschen, die unsere Schulhäuser bauen; die unsere älteren Mitmenschen oder uns selbst pflegen, wenn wir krank sind; die mithelfen, dass an Universitäten und in unseren Firmen innovative Erfindungen gemacht werden. Wir möchten ihnen danken, diesen Schweizern mit und auch ohne Pass, die dazu beitragen, dass unser Wohlstand gemehrt wird!

Seit März 2014 haben wir Grünen immer diese Position vertreten: Wir wollen eine Umsetzung des Entscheids vom 9. Februar 2014, der die Bilateralen nicht gefährdet. Wir waren lange Zeit die Einzigen. Noch ein halbes Jahr nach der Abstimmung war es so, dass sich die Parteien von links und rechts mit Vorschlägen zur brutalstmöglichen Umsetzung der Entscheidung vom 9. Februar zu profilieren wussten. Ich bin froh, dass hier unterdessen zuerst etwas Nüchternheit, dann wieder etwas Selbstbewusstsein eingekehrt ist, dass wir je nach unserem Gewissen und nach unserer Verantwortung entscheiden müssen, was wir für das Wohl unseres Landes für das Richtige halten.

Dass wir als Grüne die Bilateralen so hoch gewichten, hat aber nicht, wie bei anderen Parteien, vor allem nur mit wirtschaftlichen Gründen zu tun. Nein, die Personenfreizügigkeit spricht eben nicht nur vom Recht, Grenzen zu überqueren und sich in einem Nachbarland innerhalb Europas niederzulassen – ein Recht, das nicht nur Ausländer bei uns haben, sondern auch wir im europäischen Ausland. Die Personenfreizügigkeit spricht auch – und das ist für mich das Herz dessen, was ich verteidigen will – davon, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, Hiesige ohne Schweizer Pass, gleichgestellt werden sollen mit Schweizerinnen und Schweizern, dass die Diskriminierung, die lange Zeit unser Ausländergesetz prägte und es heute noch prägt, wenn es um Menschen aus Drittstaaten geht, zumindest für zwei Drittel der Ausländerinnen und Ausländer aufgehoben wird, die zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten in diesem Land leben, arbeiten und Steuern zahlen.

Das ist unsere Überlegung, und wir glauben, wir dürfen diesem politischen Willen rechtlich korrekt zum Durchbruch verhelfen. Wir stützen uns zum Beispiel auf das Argumentarium der SVP selbst – Sie können es heute noch herunterladen -, wo es heisst: „Die Initiative will dabei weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union.“ Das war die Ansage der Erfinder an die Stimmbevölkerung. Diese hat nicht darüber abgestimmt, ob die Bilateralen gekündigt werden sollen oder nicht.

«Die Initiative will dabei weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU)»

Quelle: Bundesbüchlein für den 9.2.2014, Seite 35

Wir haben aber auch das Gebot der Einheit der Materie zu beachten und ernst zu nehmen; das ist ein Gebot, das sich an uns, an dieses Parlament richtet. Wir dürfen nur Volksinitiativen zur Abstimmung bringen, die das Kriterium der Einheit der Materie erfüllen. Wenn wir davon ausgegangen wären, dass es sich nicht nur um eine Abstimmung über die Einschränkung der Migration über Kontingente handelte, sondern auch um eine Abstimmung über die Kündigung eines Abkommens mit ganz vielen anderen Themen – Herr Fluri hat all die Verträge der Bilateralen heruntergelesen -, dann hätten wir die Einheit der Materie gar nicht als gewährleistet bezeichnen dürfen. Wir wollten in der Tradition des Parlamentes möglichst zugunsten der Initianten entscheiden und haben darum die Abstimmung zugelassen – im Wissen darum, dass es nicht eine Abstimmung darüber war, ob wir die Bilateralen kündigen sollen.