Darum ist es kein VerfassungsbruchLesedauer ca. 3 Minuten

Anlässlich der Schlussabstimmung zum Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative erläuterte ich im Namen der Grünen, warum ich den Vorwurf des Verfassungsbruchs in aller Form zurückweisen muss. Hier das Votum in Text und Video.

«Wir als Grüne haben Respekt vor der Verfassung, und wir als Grüne haben Respekt vor der schwierigen Aufgabe, die dieses Parlament immer wieder hat, wenn es darum geht, sich widersprechende oder vermeintlich widersprechende Bestimmungen in der Verfassung auf Gesetzesstufe in Übereinstimmung zu bringen.

Unser Respekt vor der Verfassung umfasst nicht nur den Respekt vor Artikel 121a, sondern unser Respekt vor der Verfassung, auf die wir alle einen Eid oder ein Gelübde abgelegt haben, umfasst die ganze Verfassung und damit auch die Verpflichtung, rechtmässig eingegangene Verträge mit anderen Staaten einzuhalten. Das ist der erste Grund, weshalb die Grünen überzeugt zu dieser Lösung stehen.

Der zweite Grund: [Zur SVP gewandt] Sie haben vorhin zitiert, was der Bundesrat – aus Ihrer Sicht ja ein Verrätergrüppchen – im Bundesbüchlein geschrieben hat. Ich möchte Ihnen einfach sagen, dass die Bevölkerung sich auch auf Sie, auf das Initiativkomitee, verlassen hat, als Sie im gleichen Bundesbüchlein geschrieben haben, dass die Initiative nicht die Kündigung der bilateralen Verträge bezwecke. Kann man sich auf Ihr Wort nicht mehr verlassen?

Zum dritten Grund: [Zur SVP gewandt] Wenn Sie diesem Parlament Verfassungsbruch vorwerfen, dann erheben Sie einen der schwerwiegendsten Vorwürfe, den man in diesem Raum machen kann. Wenn Sie uns das schon vorwerfen, haben Sie wenigstens den Mut, auch entsprechend die Konsequenz zu ziehen und gegen diese aus Ihrer Sicht völlig unzulässige Umsetzung das Referendum zu ergreifen.

Wir sind inhaltlich sehr zufrieden, weil wir als Partei schon im März 2014 gesagt haben – als alle noch ganz andere Lösungsvorschläge machten -: Wir stehen für eine Umsetzung ein, die mit den Bilateralen kompatibel ist und versucht, die Probleme, die wirklich bestehen, zum Beispiel im Arbeitsmarkt, zu lösen. Mit dem Arbeitslosenvorrang haben wir genau eine solche Lösung.
Der CVP-Fraktion rufe ich zu: Ich finde es gut, wenn Sie sagen, es brauche dafür ein Monitoring. Damit habe ich kein Problem. Jeder Auftrag muss es aushalten, dass geschaut wird, ob er wirkt oder nicht. Ich weise aber auch darauf hin, dass in dieser Vorlage bereits steht, dass man, wenn die Wirksamkeit nicht gegeben ist, wenn neue Probleme auftauchen oder wenn die identifizierten Probleme mit diesen Massnahmen nicht gelöst werden können, neue Massnahmen ergreifen kann. Auch die Kantone haben das Recht, dem Bund solche zu beantragen, falls er nicht merkt, wie die Situation ist, zum Beispiel im Tessin.
Ganz zum Schluss: Es hat mich gefreut, dass Gerhard Pfister gesagt hat, die CVP stehe für weitere arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Wir Grünen sind auch der Meinung, die jetzigen flankierenden Massnahmen genügten nicht. Wir wären sehr froh, wenn Sie mit uns, wenn es dann mal konkret wird, am gleichen Strick ziehen würden, um diese zu verstärken.
Der Bundesrat wird nun auch die Aufgabe haben – vielleicht bereits heute, so munkelt man – zu entscheiden, wie es mit der Rasa-Initiative weitergeht. Wir Grünen hoffen auf einen Gegenvorschlag, der nicht nur die Bilateralen verankert, sondern eben auch den Gegenpart aufnimmt, der damals zur klaren Zustimmung zu den Bilateralen geführt hat, nämlich griffige flankierende Massnahmen.»