Syrien: Die Schweiz kann mehr tun.Lesedauer ca. 2 Minuten

Der syrische Bürgerkrieg geht weiter, immer mehr Menschen kommen um oder werden vertrieben. Darum reichten die Grünen eine Fraktionsmotion «Bürgerkrieg in Syrien: Humanitäre Hilfe vor Ort verstärken, Flüchtlings-Kontingente erhöhen, ‹Private Sponsorship of Refugees› ermöglichen» ein.

Auch der Sonntagsblick berichtet am 18.12.2016 über die Motion. Weil der Text der Motion 16.4113 wohl erst in den nächsten Tagen online ist, wird er hier dokumentiert:

16.4113 Motion Grüne Fraktion
Bürgerkrieg in Syrien: Humanitäre Hilfe vor Ort verstärken, Flüchtlings-Kontingente erhöhen, „Private Sponsorship of Refugees“ ermöglichen

Die Situation im syrischen Bürgerkrieg spitzt sich zu. Im Zusammenhang mit der Belagerung und dem Fall von Aleppo, der ehemals grössten Stadt Syriens, sprachen Diplomaten gar in unmissverständlichen Worten von der „schlimmsten humanitären Katastrophe des 21. Jahrhunderts“. Experten befürchten, dass in den kommenden Wochen und Monaten die Provinz Idlib in eine ähnlich schlimme Situation kommen könnte. Selbst wenn sich die Situation in den nächsten Monaten entspannen sollte, wird Syrien noch Jahre für den Wiederaufbau brauchen und die Nachbarstaaten werden weiterhin hunderttausende von Flüchtlingen beherbergen.

Der Bundesrat soll
1. alle Anstrengungen unternehmen, die humanitäre Hilfe vor Ort in und um Aleppo, aber auch in den von den Binnenflüchtlingen zusätzlch belasteten Gebieten massiv zu stärken. Er soll dem Parlament (sofern nötig) entsprechende Nachtragskredite beantragen.
2. Länder, die bereits heute hunderttausende von Flüchtlingen aus Syrien beherbergen und aufgrund der aktuellen Ereignisse mit neuen Flüchtlingen rechnen müssen, entlasten, indem er das am 9.12.16 beschlossene zweijährige Kontingent zur Aufnahme von 2000 besonders verletzlichen Syrienflüchtlingen auf mindestens 10’000 Personen erhöht.
3. rasch die gesetzliche Grundlage schaffen für ein „Private Sponsorship of Refugees“ Programm (vgl. 16.5474) damit private Hilfsorganisationen oder andere anerkannte Personenkreise zusätzliche bereits vom UNHCR anerkannte Kontingentsflüchtlinge aufnehmen können.