Flüchtlinge: Sprachkenntnis nutzenLesedauer ca. 2 Minuten

Seit den 90er Jahren werden in der Schweiz Asylsuchende nach dem Zufalls-System auf die Kantone aufgeteilt. Intelligenter wäre es, bei der Zuteilung vorhandene Sprachkenntnisse mit zu berücksichtigen. Wer schon deutsch, französisch oder italienisch gelernt hat und ganz besonders, wer dies im Herkunftsland als Hauptsprache sprach, sollte bevorzugt in einen Kanton in der entsprechenden Sprachregion zugeteilt werden.

Die Frage, wie mehr Menschen mit Schutzbedarf in der Schweiz, also anerkannte Flüchtlinge und sogenannt vorläufig Aufgenommene, ihren Platz in der Gesellschaft und nach Möglichkeit auch einen Arbeitsplatz finden können, ist wichtig. Sprachkenntnisse sind zentral. Zum Kontakt mit dem Umfeld. Zum Lernen, wie das Leben in der Schweiz funktioniert. Und für fast jede Arbeit.

Umso absurder ist es, wenn die Betroffenen weiterhin nach einem Zusatzschlüssel auf die Kantone verteilt werden. Es ist klar: Die Zuteilung auf die Kantone nach ihrer Bevölkerungsstärke soll grundsätzlich beibehalten werden. Aber wenn in diesem Rahmen die Sprachkompetenzen abgefragt und nach Möglichkeit berücksichtigt werden, dann könnten alle gewinnen. Vorab die Betroffenen, weil sie leichter Kontakt und vielleicht sogar eine Arbeit finden. Aber auch der Bund, Kantone und Gemeinden: Weil sie keine unnötigen Sprachkurse organisieren und finanzieren müssen. Und weil die Erwerbs-Integration so sicher rascher vorangehen würde. Die Befürchtung, dass damit eine Zuteilung nach Bevölkerungsstärke nicht mehr möglich wäre, ist unbegründet. In den meisten Herkunftsländern ist weder Deutsch, Französisch noch Italienisch die Hauptsprache.

Nötig wäre aber nicht nur eine Analyse der Sprachkenntnisse. Auch eine sauber Erfassung des Ausbildungsstands ist wichtig und wird heute nicht systematisch gemacht. Nur wenn wir wissen, mit welchem Bildungs- und Erfahrungsrucksack Flüchtlinge in der Schweiz unterwegs sind, ist es auch möglich, ihnen passende Stellen zu vermitteln. Davon profitieren alle: Zuerst der Bund und dann die Kantone/Gemeinden, welche sonst für die Sozialhilfe aufkommen müssen. Und natürlich die Schutzbedürftigen selber, die hier selbst für ihr Leben aufkommen können und einen Platz in der Gesellschaft erhalten.

Vgl. den Artikel «Künstliche Sprachbarrieren für Flüchtlinge» im Tages-Anzeiger/Bund vom 10.4.2017