24.9.: NEIN zum Integrationsstopp!Lesedauer ca. 3 Minuten

Sogenannt „vorläufig aufgenommene Personen“ bleiben meist sehr lange oder für immer in der Schweiz. Weil Bürgerkriege und Krisen sich nicht in Luft auflösen. Darum wurde vor 10 Jahren in Zürich eine Revision des Sozialhilfegesetzes durchgeführt. Gegen den Beschluss des Kantonsrats, die vorläufig Aufgenommenen auch dem Sozialhilfegesetz zu unterstellen und sie nach SKOS-Richtlinien zu unterstützen, hat die SVP dazumal das Referendum ergriffen. Sie hat verloren, nur 39% unterstützten ihr Referendum. Nun versucht sie den damaligen klaren Volksentscheid zu kippen. Dazu sage ich NEIN.

Die Regelung des Kantons Zürich hat sich bewährt und seit 2011 ist die Erwerbsquote vorläufig Aufgenommener markant gestiegen.  Dennoch halfen der SVP im Zürcher Kantonsrat FDP, GLP, CVP und BDP, den Entscheid umzukehren. Der Rat beschloss anfang April 2017, die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen drastisch zu kürzen. Statt Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien soll künftig, wie bis 2011, die sogenannte „Asylfürsorge“ ausgerichtet werden. Mit der Rückkehr zur Asylfürsorge werden zudem auch kantonale Integrationsleistungen, die Deutschkurse und berufliche Einstiegsmöglichkeiten ermöglichen, eingestellt.

Bitte stimme NEIN zur kantonalen Zürcher Vorlage 4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene). Die Folgen sind unmenschlich für die betroffenen Flüchtlinge. Und unsinnig für Gemeinden und die Bevölkerung. Integration sollte nicht erschwert, sondern erleichtert werden. Das nützt allen.
— Balthasar Glättli

Die Kosten hierfür müssten künftig die Gemeinden übernehmen. Darum wehrt sich nicht nur ein linkes Komitee für ein NEIN sondern auch viele Städte und Gemeinden. Und die kantonalen Parteigremien von CVP und BDP haben unterdessen eine erfreuliche Kehrtwende gemacht haben und empfehlen ein NEIN.

Wer sind die Betroffenen?

Vorläufig aufgenommenen Personen sind in der grossen Mehrheit Kriegsflüchtlinge. Im Kanton Zürich sind das über 5‘000 Personen. Sie stammen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan oder Irak, wo seit vielen Jahren grausame Bürgerkriege toben. Ein Ende dieser Kriege ist nicht in Sicht. Die Menschen bleiben für immer hier. Gemäss offiziellen Angaben bleiben bis zu 90 Prozent aller vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz.

Die Hauptargumente des Komitees „Integration kaputtmachen? NEIN“

Selbständigkeit dank Integrationsleistungen. Auch vorläufig aufgenommene Personen benötigen für ihre Selbständigkeit eine Starthilfe. Sie müssen die Sprache lernen, ihre Berufserfahrungen aus dem Herkunftsland werden in der Schweiz nicht anerkannt. Sie benötigen deshalb Deutsch-Kurse und Berufseinstiegshilfen. Dadurch sind sie schneller unabhängig von finanzieller Unterstützung des Staates.

Kindern und Jugendlichen eine Zukunft ermöglichen. Viele vorläufig aufgenommene Personen sind Kinder und Jugendliche. Sie brauchen von Anfang an eine berufliche Perspektive. So können sie einen wertvollen Beitrag an unserer Gesellschaft leisten.

Menschen nicht aus der Gesellschaft ausschliessen. Der Kantonsrat will die verfügbaren Leistungen für vorläufig aufgenommene Personen um 30 bis 40 Prozent senken. Das verunmöglicht ihnen die Teilhabe am sozialen Leben und schliesst sie vollständig aus der Gesellschaft aus.

Wohnsituation nicht weiter verschlechtern. Mit der Senkung der verfügbaren Leistungen wird auch das Geld für die Unterbringung massiv gekürzt. Die Wohnungssuche würde damit weiter erschwert. Vielerorts wären nur noch Kollektivunterkünfte finanzierbar. So wären z.B. selbst Familien gezwungen, in solchen Unterkünften zu bleiben. Selbstständiges Wohnen – eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe an der Gesellschaft – wäre nicht mehr möglich.

Es braucht den Kanton. Fallen die kantonalen Integrationsleistungen weg, müssen die Gemeinden für diese selbst aufkommen – und sie entsprechend finanzieren.  Viele Gemeinden werden aus ganz verschiedenen Gründen für die Kosten nicht aufkommen. Für vorläufig aufgenommene Personen wird damit der Wohnort entscheidend dafür, ob Integrationsleistungen finanziert werden. Diese Willkür darf nicht sein.