Vorratsdatenspeicherung: UrteilLesedauer ca. 1 Minuten

Verschiedene Privatpersonen haben mit Unterstützung der Digitalen Gesellschaft Schweiz gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht hat nun ein Urteil gefällt.

Zusammen mit anderen habe ich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Ich meine: Sie verstösst gegen Grundrechte, da eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorgesehen ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte denn auch mit dieser Argumentation die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung ab. Für das Bundesgericht hingegen heiligt der Zweck die Mittel. Es führt aus, der Gesetzgeber in der Schweiz habe sich für ein System einer allgemeinen und umfassenden Vorratsdatenspeicherung entschieden. Würde die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz entsprechend eingeschränkt, könne diese in der heutigen Form – so das Bundesgericht – nicht mehr stattfinden. Entsprechend werden wir den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen

Teilerfolg: Einsichtsrecht

Immerhin stärkt das Bundesgericht die Rechte der Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung, das heisst die Rechte aller Menschen in der Schweiz. Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass das Auskunftsrecht gemäss Datenschutzgesetz auch für die eigenen Vorratsdaten gilt. Sunrise, Salt und Swisscom hatten die Herausgabe der Vorratsdaten seit Jahren verweigert. Die Digitale Gesellschaft hilft nun den Betroffenen mit einem Musterschreiben, ihr Auskunftsrecht durchzusetzen.