Eritrea: Skandalöse EntwicklungLesedauer ca. 4 Minuten

Zusammenarbeit mit Äthiopien? Rückreisen nach Eritrea? Für Gerhard Pfister sind das richtige Schritte. Für Balthasar Glättli eine Kapitulation von Recht und Vernunft. Die E-Mail-Debatte.

Gerhard Pfister

Geschätzter Kollege, das Staatssekretariat für Migration (SEM) beginnt – nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2017 – vorläufig aufgenommene Migranten aus Eritrea zu informieren, dass sie zurück in ihre Heimat müssten, weil sie dort nicht mehr gefährdet seien. Das ist eine Änderung des bisherigen Kurses von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, nach dem generell keine Rückführungen nach Eritrea möglich sind. Zudem ist Äthiopien bereit, eine Vereinbarung mit der EU über die Rückübernahme von Staatsbürgern auch auf das Schengenland Schweiz anzuwenden. Für mich sind das richtige Schritte für eine Verwesentlichung der Asylpolitik. Und für Sie?

Balthasar Glättli

Für mich nicht! Zuerst zu Äthiopien: Ich finde es skandalös, dass sich der Bund auf einen Vertrag mit dem äthiopischen Geheimdienst einlässt – einem Geheimdienst, der bekannt ist für die Verfolgung von Regimekritikern. Und das alles, um mehr Menschen zurückzuschaffen in ein Land, dessen Menschenrechtssituation die EU-Kommission selbst als problematisch bezeichnet. Dass diese Vereinbarung im Geheimen getroffen wurde, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass sie bei Licht betrachtet kein Ruhmesblatt für die europäischen Rechtsstaaten ist.

Gerhard Pfister

Die Schweiz stellt den Äthiopiern nur die Daten zur Verfügung, die zur Klärung der Identität nötig sind. Natürlich ist die Situation dort so, dass viele Menschen anderswo, vor allem in Europa, ein besseres Leben suchen. Aber auf der andern Seite müssen diejenigen Menschen, die keine Asylgründe haben, eben zurückgeführt werden. Das ist das verantwortungspolitische Dilemma der Europäer. Aber wir kommen nicht umhin, bei uns nur den Menschen Schutz zu bieten, die diesen Schutz auch brauchen. Dass die Regime der Fluchtländer teilweise sehr üble Politiker sind, macht die Sache für uns nicht einfacher. Dennoch gilt: Eine glaubwürdige Asylpolitik muss Menschen ohne Asylgrund auch zurückführen können.

Balthasar Glättli

Tatsächlich: Auf das Asylrecht und die Flüchtlingskonvention kann sich nicht jeder berufen. Aber bei einem Land, das unbestrittenermassen Oppositionelle verfolgt, gerade mit dessen Geheimdienst zusammenzuarbeiten – das ist mehr als nur problematisch. Das wäre, als ob die Schweiz im Zusammenhang mit kurdischen und türkischen Oppositionellen mit Erdogans Geheimdienst kooperieren und diesem sämtliche Gesuchsunterlagen zustellen würde, die ja unter anderem gerade Infos über die politische Tätigkeit enthalten können.

Gerhard Pfister

Das heisst aber nicht, dass Wirtschaftsflüchtlinge in solchen Ländern gefährdet sind, wenn sie zurückkehren. Das ist ja gerade bei Eritrea durch das Bundesverwaltungsgericht so bestätigt worden. Hier hat Sommaruga von ihrer dogmatischen Haltung, Eritrea sei das Nordkorea Afrikas, wohin man keinen Menschen mehr zurückführen dürfe, abrücken müssen. Auch mit Eritrea muss jetzt der Bundesrat endlich eine pragmatischere Migrationspolitik beginnen. Stellen jetzt bestimmte Kreise diesen Gerichtsentscheid wieder infrage, muss man festhalten, dass es ihnen nicht um die Sache, sondern um die Obstruktion des Rechtsstaats geht.

Balthasar Glättli

Bleiben wir bei den Fakten. Seit 2015 ist die Schutzquote bei eritreischen Asylsuchenden deutlich gesunken: von 95,5 auf 88 Prozent im Folgejahr und auf 83 Prozent im letzten Jahr. Sommaruga muss sich einen anderen Vorwurf gefallenlassen: dass sie nämlich, ohne dass die Situation in Eritrea ein My besser geworden wäre, dem innenpolitischen Druck nachgibt und eine höhere Abweisungsquote anstrebt. Viel höher als etwa Deutschland, wo 97 Prozent der eritreischen Asylsuchenden anerkannt werden! Paradox sind aber auch die rechten Asylpolitiker: Überall fordern sie, die Entwicklungszusammenarbeit einzustellen, wenn keine Rückübernahmeabkommen vorliegen. In Eritrea aber wollen sie eine Diktatur, die sich sozialistisch nennt, nicht nur mit einer Botschaftspräsenz, sondern auch mit Schwerpunkthilfe beglücken – obwohl Eritrea kein Rückübernahmeabkommen will. Das führt zum wirklich traurigen Fazit: Sommarugas Bückling vor Ihnen und der SVP bringt kaum einen Eritreer weniger in der Schweiz, drängt die Betroffenen aber in die Nothilfe.

Gerhard Pfister

Das ist kein Bückling, sondern – wie ich vermute – ein Nachgeben von Sommaruga, nolens volens, gegenüber einem Gerichtsentscheid. Es ist ja kaum Zufall, dass die Praxisänderung von Sommaruga und ihrem Amt erst durch Journalisten aufgedeckt wurde. Der Gerichtsentscheid passte Sommaruga nicht, aber sie hat sich – und das anerkenne ich ausdrücklich – nicht gegen die Umsetzung des Entscheids gewehrt. Dass sie es nicht begrüsst, kann ich ihr nicht verdenken. Aber sie hat sich mit ihrer dogmatischen Haltung zu Eritrea damals zu weit von den Realitäten entfernt. Gerichtsentscheide sind vor allem zu akzeptieren, wenn sie einem nicht passen. Das gilt auch für Sie.

Balthasar Glättli

Tatsächlich. Allerdings akzeptiere ich den Gerichtsentscheid als das, was er ist: als Einzelfallentscheid. Das Bundesverwaltungsgericht verweist zudem mehrfach selbst auf die ungenügende Informationslage zur Situation in Eritrea. In dieser Situation nun investiert das Staatssekretariat für Migration Ressourcen ins Vorhaben, vorläufige Aufnahmen zu entziehen, obwohl die Ausschaffungen nicht vollzogen werden können. Das ist ein politischer Entscheid. Und zwar ein grundfalscher. Stattdessen sollte es endlich die monatelang auf die Seite gelegten Asylgesuche aus der Türkei behandeln!

© NZZ am Sonntag; E-Mail-Debatte: «Das ist, als ob die Schweiz mit Erdogans Geheimdienst kooperieren würde»; 07.04.2018