Flüchtlings-Erwerbschancen stärkenLesedauer ca. 3 Minuten

Bereits 2017 zeigte eine Studie: Wenn Sprachkenntnisse von Flüchtlingen bei der Verteilung auf die Kantone berücksichtigt werden, steigt die Erwerbstätigkeit um 20%. Nun hat eine weitere Studie, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde, gezeigt: die Erwerbsintegration lässt sich bei einer gezielten Zuteilung vermutlich noch viel stärker verbessern. Der Bund will dies nun in einem Pilot testen. Das ist erfreulich. Aber leider wird das Sprachroulette gegen jede Logik extra beibehalten.

UPDATE 10. Mai 2018: Das Staatssekretariat für Migration SEM macht nun erfreulicherweise ab September einen Test mit intelligenter Kantonszuteilung (vgl. Bericht im Tages-Anzeiger). Wenn diese künstliche Intelligenz logisch aufgebaut wäre, würde das automatisch auch zu einer massiven Reduktion des Sprachroulette führen. Wie der 10vor10 Bericht unten zeigt, wurde aber die automatische Zuteilung aus politischen Gründen so ergänzt, dass weiterhin auch französischsprechende Asylsuchende in deutschschweizer Kantone zugeteilt würden. Trotz einer begrüssenswerten Entwicklung: das unsinnige Sprachroulette wird also nicht ganz aufgehoben. Darum: Bitte weiterhin die Petition unterstützen.

Wichtige Korrektur der Information im Beitrag: im Beitrag wird fälschlicherweise gesagt, dass die Verteilung auf alle Kantone unter Berücksichtigung der Nationalität – sprich alle Kantone erhalten anteilmässig etwa gleich viele Flüchtlinge aus einem bestimmten Herkunftsland – auf Gesetzesebene vorgeschrieben sei. Dies ist nicht zutreffend, wie sich mit Blick auf das online verfügbare Verfahrenshandbuch (PDF) und den dort erwähnten rechtlichen Grundlagen feststellen lässt. Das Gesetz legt fest, dass sich die Kantone über die Verteilung einigen sollten und sonst der Bund entscheidet. Bloss in der Asylverordnung I, welche durch den Bund in eigener Verantwortung geregelt werden kann, ist die Berücksichtigung des Herkunftslands erwähnt (AsylV I, Art. 22). Der Bundesrat könnte dies in eigener Kompetenz ändern – zumindest für den Versuch wäre das durchaus legitim. Wenn der Versuch gute Resultate bringt, sollten die Kantone auch für eine permanente Änderung zu gewinnen sein.

(Ursprünglicher Beitrag, 19.1.2018) In der Schweiz werden Flüchtlinge zufällig auf die Kantone verteilt. Nach einer Wartezeit dürfen sie arbeiten – aber nur im zugeteilten Kanton. Eine Studie 2007 zeigte: wesentlicher Faktor für bessere Erwerbschancen von Flüchtlingen sind Sprachkenntnisse (vgl. Bericht Tages-Anzeiger und die Studie). Ich habe darüber bereits hier geschrieben und eine kleine Kampagne auf campax.org gestartet. Mir gelang es dann, bei einem Kommissionspostulat der SPK-N diesen Aspekt reinzubringen (vgl. den letzten Satz im Postulat 17.3271). Das Kommissionpostulat wurde angenommen, nun muss der Bundesrat resp. das SEM einen entsprechenden Bericht erarbeiten.

Eine neue Studie u.a. mit Beteiligung der ETH (Medienmitteilung 18.1.2018 und Studie) zeigt nun auf: Wenn man die Kantonszuteilung optimaler auf die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten ausrichtet, könnte deren Erwerbstätigkeit sogar 73 Prozent höher sein als heute!

Ich werde sicher nun im Parlament mit einer Frage in der Fragestunde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) nachhaken, damit sie diese neueste Studie auch mit in ihren Bericht einarbeiten; in der Hoffnung, dass es so zum Teil eines intelligenteren Verteilmechanismus wird! Ein solcher nützt den Betroffenen und verringert gleichzeitig die Kosten für die Allgemeinheit.

Wer den Kampf gegen das Zuteilungsroulette unterstützen will und auf dem Laufenden bleiben soll, trage sich doch bitte bei der Campax-Petition ein – er/sie erhält dann allfällige Mailupdates in dieser Sache (wenn man das entsprechende Häckchen für Email-Updates ankreuzt).