Noch nicht gewählt? So klappt’s noch!Lesedauer ca. 1 Minuten

Wenn Du bisher nicht brieflich gewählt hast, dann ist dies nun nicht mehr möglich. Bitte wirf auf keinen Fall Dein Wahlcouvert in einen normalen Briefkasten ein, sonst kommt es nicht mehr rechtzeitig an! Aber Du hast noch Alternativen.

Grundsätzlich sind alle Informationen, wann und wo Du abstimmen kannst, auch auf Deinem Stimmrechtsausweis im Wahlcouvert, inklusive der Adressen für Deine Gemeinde! Der Stimmrechtsausweis ist das dicke Papier im Wahlcouvert mit Deiner Adresse drauf, den Du auch unterschreiben musst.

bis Samstag 12h Wahlcouvert bei der Gemeindeverwaltung einwerfen

Du kannst das Couvert in einen speziellen Briefkasten beim Stadthaus/bei der Gemeindeverwaltung einwerfen (in der Regel bis Samstag 12h). Beachte die Infos auf dem Stimmrechtsausweis. Wichtig: die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn Du den Stimmrechtsausweis unterschrieben hast.

Sonderfall Stadt Zürich: Briefkasten Stadthaus, Stadthausquai 17, bis Samstag 12h

Sonderfall Winterthur: Briefeinwurf bei der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, bis Samstag 12h

Persönliche Stimmabgabe am Samstag oder Sonntag

Persönliche Stimmabgabe in der Stadt Zürich

Sonderwahllokal im Zwischenstock im Hauptbahnhof: Samstag 06h45– 17h00 und Sonntag 06h45 bis 10h00 (für alle städtischen Wahlkreise)

Städtische Wahllokale Stadt Zürich: Sonntag 10h00 – 12h00 (Dein Wahllokal steht auf dem Stimmrechtsausweis)

Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur

Hauptbahnhof: Samstag 10h00 – 18h00

Wahllokale: je nach Lokal Sonntag 10h00/10h30 – 11h30/12h00

Alle anderen Gemeinden

Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten

Stellvertretung

Jede(r) kann im Wahlbüro neben dem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass

  • er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
  • die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.
  • In der Stadt Zürich: wer seine Stimme im Wahllokal Hauptbahnhof abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten.