#LoveIsNotTourismLesedauer ca. 4 Minuten

Die Kampagne #LoveIsNotTourism berührt mich. Nachdem innerhalb des Schengen-Raumes die Grenzen wieder weitgehend geöffnet sind, konnten sich viele wochenlang getrennte unverheiratete Paare wieder treffen. Noch immer getrennt bleiben aber Liebende, wenn eineR von beiden sich in einem Drittstaat befindet, aus dem die Einreise wegen Corona verboten bleibt.

» HINWEIS: UPDATES jeweils unten an dieser Seite! «

Dies will die Kampagne #LoveIsNotTourism ändern. Sie verdient unsere Unterstützung. Klar ist: wer aus einem Risikostaat einreist, muss sich wenn nötig auch speziellen Quarantäne-Regeln unterwerfen. Umgekehrt gilt aber auch: das Recht auf ein Familien- und Beziehungsleben sollte nicht nur für Verheiratete möglich sein. Das ist etwas anderes als Tourismus (…der auch nicht attraktiv wäre, wenn man zuerst in die Quarantäne gehen muss).

Eine Zusammenstellung von Regeln zur unbürokratischen Einreise von nicht verheirateten Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern (PDF) zeigt: Es gibt Möglichkeiten, sowohl als EU- wie als Nicht-EU-Land im Schengenraum Ausnahmebestimmungen zu erlassen.

Ich habe mich mit dem Staatssekretariat für Migration SEM in Verbindung gesetzt und darum gebeten, raschmöglichst abzuklären, wie auch in der Schweiz solche Ausnahmeregeln in Kraft gesetzt werden können. Was für Norwegen (als Nicht-EU-Mitglied aber Schengen-Vertragsmitglied) und für EU-Länder wie Österreich und Dänemark möglich ist, sollte auch für die Schweiz möglich sein.

Die aktuellen Regeln in der FAQ für die Einreise unverheirateter Paare (Stand 15.7.2020) lauten:

  1. Einreisen von Personen aus Drittstaaten zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder nicht registrierten Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder in der gegenwärtigen Phase nicht möglich. Allerdings kann unverheirateten Paaren mit gemeinsamen minderjährigen Kindern die Einreise zu Besuchszwecken gewährt werden. Das Vorliegen dieser Konstellation muss an der Grenze mit entsprechenden Belegen, wie beispielsweise Familienregisterauszügen oder anderen Zivilstandsurkunden glaubhaft gemacht werden.
  2. Gesuche um Erteilung eines Aufenthaltstitels von Konkubinatspartnerinnen und –partnern von Schweizerinnen und Schweizern oder von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, werden von den kantonalen Migrationsbehörden wieder bearbeitet. » Kantonale Migrationsämter

UPDATE 15.7. 2020: Das SEM wird sich bei mir melden

Ich erwarte eine baldige Antwort des SEM auf meine Bitte, dass die Schweiz vergleichbare Regeln wie Norwegen (oder Österreich und Dänemark) umsetzen könnte. Sobald ich öffentlich verwendbare Informationen habe, werde ich dies hier oder auf Twitter posten.
Hier noch ein Hinweis aus der Medienkonferenz des Bundes vom 1. Juli 2020, den aber die Betroffenen sicher schon lange kennen: per 20. Juli plant die Schweiz, Einreisebeschränkungen für eine ganze Reihe von Ländern aufzuheben. Laut Mitteilung vom 1. Juli beabsichtigt das EJPD auf den 20. Juli hin „Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist“ (Quelle). Wichtig: dies ist eine Absicht, noch kein Beschluss!

Am 15. Juli 2020 veröffentlichte 20 Minuten online einen Bericht mit Schicksalen von Betroffenen.

Noch ein Hinweis auf alle Medien und Betroffenen, die mich nun fragen, ob ich einen Vorstoss einreiche zum Thema: Ich hoffe sehr fest, dass dies nicht nötig ist. Denn die Behandlung von parlamentarischen Vorstössen dauert sehr sehr lange! (Hier konkret die langsamen Mühlen in Bundesbern im Detail erklärt: Eine Motion, also einen Vorstoss mit einem Auftrag an den Bundesrat, kann man als Parlamentarier*in nur einreichen während einer Session. Also frühestens im September. Der Bundesrat muss dann entscheiden, ob er diese zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Dafür hat er Zeit mindestens bis zur Dezembersession. Wenn der Bundesrat die Annahme empfiehlt und kein einziges anderes Mitglied des Nationalrats einen Ablehnungsantrag macht, würde der Vorstoss Ende der Dezembersession automatisch an den Ständerat überwiesen. Dort müsste die Ständeratskommission eine Empfehlung machen und der Ständerat würde dann in der Frühlingssession abstimmen. Wenn er auch zustimmen würde, wäre der Vorstoss dann im März 2021 überwiesen…). Aus diesem Grund versuche ich stattdessen, direkt mit dem SEM nach Lösungen zu suchen. Dies bedingt natürlich, dass das SEM und die zuständige Bundesrätin, Karin Keller-Sutter, dann auch selbst willens sind, die entsprechenden Änderungen umzusetzen!

UPDATE 17. Juli 2020

Die neusten Informationen aus dem Staatssekretariat für Migration stimmen vorsichtig optimistisch. Eine Schweizer Lösung scheint bis Ende Juli/Anfang August in Sicht. Details sind aber noch nicht bekannt.

Quellen zu den Regeln in anderen Ländern