Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit dem 3. August 2020 Ausnahmeregelungen in Kraft gesetzt für die Einreise nicht verheirateter Partner*innen in etablieren Partnerschaften (wie dies Dänemark, Norwegen, Österreich auch taten) – UPDATE vom 3. Oktober und 3. August 2020
Update vom 3. Oktober 2020: Nachdem die Einreisen erlaubt sind, gibt es leider für viele Betroffene ein neues Problem. Die ausländischen Partner*innen erhalten kein Einreisevisum. Argument der Schweizer Botschaften: Die Ausreise sei nicht gewährleistet. Dies auch bei Ländern, wo es aktuell regelmässige Flüge hat. Wir bleiben dran, vor den Kulissen (vgl. unsere Interventionen im Parlament von Aline Trede und von mir) und v.a. auch hinter den Kulissen.
Update vom 3. August 2020: Die Ausnahmeregeln sind in Kraft. Danke! Vorsicht geboten ist aber weiterhin bei Reisen, welche via Transit durch ein Drittland erfolgen. Damit ein solcher Transit möglich ist, muss das entsprechende Drittland dies erlauben. Hier hat die Schweiz leider keinen direkten Einfluss.
Details: Regeln für unverheiratete Paare in der FAQ des SEM, Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung
Ursprünglicher Beitrag vom 17. Juli 2020
Seit Anfang Woche war ich in Kontakt mit dem SEM. Ich konnte, dank der Unterstützung aus der Community der engagierten Betroffenen in der #LoveIsNotTourism-Kampagne, verschiedene Details zu den Umsetzungen in Dänemark, Norwegen und Österreich zusammentragen.
Mein Argument war immer: Ich verstehe, dass die Schengen-Regeln auch für die Schweiz gelten. Allerdings sind offenbar in anderen Schengen-Staaten auch Ausnahmen für länger bestehende Beziehungen von Nicht-Verheirateten möglich. Das muss auch die Schweiz können.
Nun hat mir das SEM geantwortet. Und hier die frohe Botschaft:
Die Behörden haben mir geantwortet. Auch die Schweiz wird künftig die Kriterien für die Einreise von nicht verheirateten Partner*innen ähnlich wie andere Europäische Länder unter bestimmten Kriterien erlauben. Die Anpassung wird voraussichtlich bis Ende Juli erfolgen, erst dann werden die genauen Details bekannt.
Entsprechend wäre ich noch vorsichtig und würde den Champagner nicht aufmachen. Welches die genauen Bedingungen sind (z.B. erforderliche Dauer der Beziehung, vorzulegende Beweismittel, Umstände der Quarantäne etc.) wird offensichtlich noch ausgearbeitet werden. Ob dies dann in jedem Fall ein Wiedersehen ermöglicht, ist darum noch offen. Immerhin: die Zeichen sind viel positiver als noch vor eine Woche, auch für unverheiratete Paare mit einem Teil in der Schweiz und einem Teil in einem Drittstaat.
Wir bleiben dran. Für eine ökologische, solidarische und menschliche Schweiz!
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