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Zivilcourage ist nicht immer legal

Soll der Zürcher Polizist, der vertrauliche Protokolle im Fall Nef aufgedeckt haben soll, als couragierter Whistleblower gefeiert werden?

Mit der verbreiteten Einführung des Öffentlichkeitsprinzips sollten die Zeiten vorbei sein, in denen das Amtsgeheimnis zur Vertuschung von luschen Verwaltungsvorgängen und Regierungsaktivitäten missbraucht werden kann. In bestimmten Situationen bleibt das Amtsgeheimnis aber grundsätzlich sinnvoll. Gerade bei Strafuntersuchungen. Denn in einer Anklage können beliebige Vorwürfe geäussert werden. Wenn sie bekannt werden, kann dies – unabhängig von der tatsächlichen Schuld – gravierende Konsequenzen für die betroffenen Personen haben. Erst im Verfahren wird nämlich die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe geprüft und ein Urteil gefällt.

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This post was last modified on 12.08.2016 15:33

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