
Grundrechte in Zeiten von Corona
Die Covid-19-Massnahmen verdienen einen kritischen Blick aus Grundrechtssicht. Aber nicht alle, die mit den Grundrechten argumentieren, haben das Prinzip der Verhältnismässigkeit begriffen. Verhältnismässigkeit bedeutet: Grundrechtseingriffe sind nur erlaubt, wenn sie nötig sind. Mit dem Argument der Gleichbehandlung Einschränkungen zu verfügen für geimpfte, getestete oder genesene Personen, die es aus epidemiologischer Sicht nicht braucht, ist falsch. […] » Weiterlesen