Entsprechend halten die schweizerischen Datenschutzbeauftragten in ihrer Stellungnahme, die auch sonst sehr lesenswert ist, klar und eindeutig fest:
Dem Wortlaut nach wird das Gesetz kein Verbot der Verwendung von ISA-Daten zu Fahndungszwecken enthalten. Vielmehr erlauben die neuen Bestimmungen einen Zugriff auf diese Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bzw. zur Identifikation von Personen.
Lesen Sie diese und weitere Kritikpunkte an der Vorlage durch die neutralen staatlichen Datenschutzbeauftragten.
- Die Detailinfos der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten:
http://www.privatim.ch/content/pdf/biometrischer_pass.pdf
This post was last modified on 12.08.2016 15:30