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Biometrische Pässe: Alle Schweizer in Fahndungsdatenbank

In den Abstimmungsunterlagen über die Biometrischen Pässe und ID wird suggeriert, dass die künftig zentral gespeicherten Fingerabdrücke aller SchweizerInnen nicht zu Fahndungszwecken genutzt werde. Dies ist allerdings eine leere Zusicherung, die durch den Gesetzestext nicht abgesichert ist.

Entsprechend halten die schweizerischen Datenschutzbeauftragten in ihrer Stellungnahme, die auch sonst sehr lesenswert ist, klar und eindeutig fest:

Dem Wortlaut nach wird das Gesetz kein Verbot der Verwendung von ISA-Daten zu Fahndungszwecken enthalten. Vielmehr erlauben die neuen Bestimmungen einen Zugriff auf diese Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bzw. zur Identifikation von Personen.

Lesen Sie diese und weitere Kritikpunkte an der Vorlage durch die neutralen staatlichen Datenschutzbeauftragten.

This post was last modified on 12.08.2016 15:30

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