Konkret bedeutet das unter anderem:
- Hauptaufgabe der Landwirtschaft soll nicht die (agrar-industrielle) Produktion für den Export sein, sondern die lokale Produktion für Nahrungsbedarf der jeweiligen Bevölkerung.
- Möglichst viele Bauern sollen auf eigenem Land produzieren können, und LandarbeiterInnen müssen zu anständigen sozialen Bedingungen arbeiten können.
- Handelsbeziehungen müssen so aufgebaut sein, dass sie kostendeckende Preise und faire Löhne im ganzen Sektor ermöglichen
- Auf Exportsubventionen für Lebensmittel und Agrarprodukte ist zu verzichten, lokale Bauern müssen vor Billigimporten geschützt werden.
- Spekulation mit Nahrungsmitteln und „Landgrabbing“ und „Watergrabbing“ muss verboten werden
Mehr Infos geben die Mindestkriterien der Nationalen Plattform für Ernährungssouveränität (PDF) von Uniterre.