Kleeblattaus?Lesedauer ca. 4 Minuten

blogpost_pszeitung_squareDicke Post erhielt die „Elmartelli GmbH“ diese Woche vom Verwaltunggericht. In deutlichen Worten hat dieses die freihändige Vergabe des Projektierungsauftrags für das Kleeblatt-Hochhaus (die geplante Überbauung des Tramdepot Escher-Wyss) an den heimlichen Stadtbaumeister Theo Hotz als rechtswidrig gebrandmarkt. Statt eines klammen Schweigens oder eines klaren Sorry leistete sich der Zürcher Stadtrat respektive Kathrin Martelli eine sonderbare Antwort. Getreu dem Motto „ist ja nix passiert“ titelte das HBD: „Projekt Wohn-Hochhaus beim Tramdepot Hard kann gebaut werden“. Dass der Stadt, wie Martelli sagt, durch dieses Urteil und die erforderliche Neuausschreibung keine höheren Kosten erwachsen würden, ist auf jeden Fall eine für mich erstaunliche Aussage.

Natürlich mag das Kleeblatt-Hochhaus oder ein anderes Projekt schliesslich an dieser Stelle gebaut werden. Allerdings müsste sich der Stadtrat, bevor er mit einem netten Mix geplanter Nutzungen linken wie rechten Gemeinderatsmitgliedern gleichsam den Speck durch den Mund zu ziehen versucht, doch einmal fragen, wie denn die seltsame Häufung von Pleiten, Pech und Pannen bei städtischen respektive PPP (Private Public Partnership) Grossbauprojekten zu erklären sei. So hat der Stadtrat beim Stadion Zürich ein Fahrtenmodell ohne Bezug zum geltenden Baurecht frei erfunden. Beim Kongresshaus (Stichwort Zürich Forum AG) hat er gemäss einem durch Indiskretionen in der NZZ bekannt gewordenen Gutachten Kompetenzen überschritten und den Gemeinderat übergangen. Und nun ist offenbar auch das Verwaltungsgericht der Meinung, dass der Stadtrat die liebgewordenen Beziehungen zur Firma Theo Hotz über die rechtmässigen Anforderungen der Submissionsverordnung gestellt hat.

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Die letzte Woche vor der Abstimmung über Asyl und Ausländergesetz ist mit Erscheinen dieses P.S: auch schon fast vorbei. Glaubt man den Umfragen, ist trotz breit geführter Kampagne betrüblicherweise nur noch über die Höhe der Niederlage zu mutmassen. Zusammenfassend hat sich leider klar herausgestellt, dass sowohl Linke wie Liberale auf das „Missbrauchs-Argument“ keine schlüssige Antwort gefunden haben.

Einfach ist es umgekehrt, den „Missbrauch“auf der JA-Seite zu benennen: So nutzen sowohl der Gesamtbundesrat als auch der selbsternannte Informationsminister Blocher ihre Ressourcen ohne Scham. Und lügen, ohne rot zu werden. Nicht genug, dass mit dem Reigen der sogenannten „Informationsveranstaltungen“ ein einzelner Bundesrat Kampagne führt in einer Intensität, wie ich sie nicht einmal aus der EWR-Abstimmung in Erinnerung habe. Nein, auch das offizielle Bundesbüchlein wird zum Kampagneninstrument umfunktioniert, indem schlicht Unwahrheiten formuliert werden.

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Viel positive Informations-Arbeit geleistet haben hier im Gegenzug für einmal die Medien. So freute mich zum Beispiel in den letzten Wochen die Lektüre des Tages-Anzeiger, der die Gesetze aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten versuchte und vor allem auch dem kaum diskutierten Thema „Migration“ eine durchaus interessante Hintergrundserie widmete.

Dagegen hat die Auseinandersetzung um die Lügen im Bundesbüchlein leider nur geringen Widerhall gefunden. Ein paar Beispiele: Beim Sozialhilfeausschluss für abgelehnte Asylsuchende – er trifft um die 9000 zum Teil seit Jahren in der Schweiz lebende Menschen, deren Kinder unterdessen hier in die Schule gehen – lehnte das Parlament explizit einen Minderheitsantrag ab, der Ausnahmen für besonders verletzliche Personen wie Kinder oder Kranke forderte. Dennoch behauptet der Bundesrat in der offiziellen Abstimmungsinformation genau dies.

Im Zusammenhang mit der künftigen Chance von Asylsuchenden ohne Pass auf eine sichere Zukunft in der Schweiz behauptet das Bundesbüchlein, Gesuche müssten weiterhin bei ?Hinweisen auf Verfolgung? unabhängig von der Passfrage materiell geprüft werden ? obwohl ein genau so lautender Antrag von Claude Ruey abgewiesen wurde.

Schliesslich musste der Bundesrat in einem Schreiben an das Bürgerliche Komitee auch noch zugeben, dass er selbst und das Parlament im Eifer, die Beugehaft einzuführen, vergessen hatten, eine Alterslimite einzuführen. Streng nach dem Gesetzestext ist also die Durchsetzungshaft sogar für unter 15jährige nicht ausgeschlossen.

So juristisch spitzfindig und deshalb schwierig zu vermitteln diese Auseinandersetzungen scheinen mögen: ich kenne die andere Seite der Medaille und weiss, dass all diese Paragraphen – auch die weniger brutalen – den Alltag vieler AusländerInnen schon heute willkürlich mitbestimmen und von der Fremdenpolizei zum Vorwand von Schikanen genommen werden. Umso wesentlicher wäre wenigstens eine korrekte Information von offizieller Seite.

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Das Gesamtverkehrskonzept des Regierungsrats, wird vermutlich am heutigen Donnerstag der Oeffentlichkeit vorgestellt. Was eigentlich schon längst fällig wäre und bereits im Zusammenhang mit dem letzten Richtplanentwurf vom Bund als fehlende Grundlage bemängelt wurde, ist nun offenbar im Hause Fuhrer schneller gewachsen als vorher unter Frau Fierz.

Allerdings wächst wohl mit dem neuen Konzept nicht die Einsicht, sondern unter dem Strich banalerweise nur der Autoverkehr. Denn dass Gesamtverkehrskonzept effektiv zukunftsweisende Weichenstellungen vorschlägt, wage ich auch ohne Kenntnis des Textes bereits heute heftig zu bezweifeln. Sonst müsste nämlich die Behandlung des Verkehrsrichtplans sistiert und das darin festgehaltene Programm „Strassen, Strassen, Strassen“ nochmals grundsätzlich korrigiert werden.

Balthasar Glättli