Der Terrorist als Gesetzgeber (NZZ Folio Thema Sicherheit)Lesedauer ca. 1 Minuten

(C) by acme401@flickr
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„Unter dem Vorwand, sich schützen zu wollen, wirft sich der Rechtsstaat dem ­Monstrum Terrorismus zum Frass vor.“ Das schreibt Heribert Prantl, in einem auch aktuell lesenswerten Artikel Der Terrorist als Gesetzgeber – NZZ Folio 09/07 – Thema: Sicherheit, und fährt fort:

Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten: Das ist der erste Hauptsatz der inneren Sicherheit. “

Er führt aus, dass die vermeintliche Harmlosigkeit solcher Sätze eine fundamentale Neuorientierung der Sicherheitspolitik versteckt, die alle Menschen zu Beobachteten macht, und den freiheitlichen Rechtsstaat peu à peu in einen fürsorglichen Präventionsstaat verwandelt, „der seine Bürger nicht mehr als unverdächtig, sondern als potentiell verdächtig, als ’noch‘ nicht verdächtig betrachtet.“

Seine im Artikel geäusserten Überlegungen hat Prantel in einem gleichnamigen Buch weiter ausgeführt.In den Diskussionen um „Rettungsfolter“, einen „Präventionsstaat“, der die Strafverfolgung immer weiter ins Vorfeld einer Tat verlagert, und ein „Feindstrafrecht“, das diejenigen, die der Staat zu seinen Feinden erklärt, als „Unpersonen“ deklariert und damit von den Rechtsgarantien des normalen Strafrechts abkoppelt, bezieht Prantl unmissverständlich Position für den Rechtsstaat und die Würde des Menschen. „Ein Feindstrafrecht“, mahnt er, sei „nicht der Retter der freiheitlichen Gesellschaft, sondern ihr Untergang.“ Und: „Ein Staat, der sich vom Anker der Menschenrechte losreißt, ist kein Rechtsstaat mehr; in einem solchen Staat diktiert der Terrorist die Gesetze“.

Vielleicht ein Geschenk für Doris Fiala?