Glättlis Fiche. Der Background.Lesedauer ca. 3 Minuten

Auszug aus einer Fiche

Um die zahlreichen Medienanfragen einfacher zu beantworten habe ich im Juni 2010 hier Direktlinks zu den wesentlichen Inhalten im Zusammenhang mit der neuen Fichenaffäre (Bericht der GPDel 2010, PDF) und meiner Fichierung (Medienkonferenz vom 23.7.2008) zusammengestellt.

STAND 10. JUNI 2010

Zitierbare Statements von mir zum Bericht der GPDel vom 21.6.2010

„Ich fordere, dass alle fichierten Personen volle Einsicht in die Akten erhalten. Zumindest müssen alle aus dem System gelöschen Personen bei der Löschung vom Nachrichtendienst automatisch das vollständige eigene Dossier erhalten.“

„Schon 2008 versprach Bundesrätin Widmer-Schlumpf ein Einsichtsrecht, das diesen Namen verdient. Aber unterdessen wurden stattdessen die Vorbereitungen für neue Schüffelgesetze mit Telefon- und Mailüberwachung vorangetrieben.“

„Der GPDel Bericht zeigt, dass mein Fall kein schief gelaufener Einzelfall ist. Und wäre ich nicht selbst ans Bundesverwaltungsgericht gelangt, wäre mein Eintrag widerrechtlich noch heute nicht gelöscht.“

Vergleiche dazu GPDel Bericht S. 25 (kein Einzelfall) und S. 45 oben, beim erwähnten Fall der sonst nicht gelöscht worden wäre handelt es sich um meinen.

Infos zu meinem Fall, Pressekonferenz 2008

Sammelstopp jetzt – BR Widmer-Schlumpf ist nicht glaubwürdig

Wichtig sind auch die damaligen Aussage von BR Widmer-Schlumpf ggü. Sonntagsblick (27. Juli 2008). Sie wäre heute mit den damaligen Aussagen zu konfrontieren – wenn sieheute wieder ein besseres Einsichtsrecht ankündigt. Das hatte sie schon mal versprochen und dann gar nichts getan.
«Die Geschichte wiederholt sich nicht», beschwichtigt Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Man werde in der Schweiz nicht schon deshalb verzeichnet, nur weil man politisch tätig sei. Anders als vor dem Fichenskandal, gebe es heute ein indirektes Einsichtsrecht: Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, kann stellvertretend für die Betroffenen die Fichen einsehen. Mit dieser Praxis habe man, sagte Widmer-Schlumpf, «gute Erfahrungen gemacht».
Thür selber sieht das anders. Nur in Ausnahmefällen darf er betroffenen Einsicht in ihre Daten gewähren, «wenn damit keine Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit
verbunden ist und wenn der gesuchstellenden Person sonst ein erheblicher, nicht wieder gutzumachender Schaden erwächst». Von dieser Befugnis hat er jetzt – erstmals seit Einführung des Staatsschutzgesetzes 1998 – auch Gebrauch gemacht. So erlaubte er dem Zürcher Gemeinderat Balthasar Glättli (Grüne) und Journalisten der «Wochenzeitung» (WoZ) Einsicht in die Akten. Ihre Fälle wurden am Mittwoch in Bern vom Verein grundrechte. ch präsentiert.
Grundsätzlich fordert der Datenschutzbeauftragte Thür ein direktes Einsichtsrecht. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erwägt nun, nachzubessern und will «nach Möglichkeiten suchen, wie man dies vielleicht etwas anders gestalten kann». Im Raum steht die Überlegung, «ob es ein allgemeines Einsichtsrecht mit vielen Ausnahmebestimmungen geben soll».
(Sonntagsblick, 27. Juli 2008)

Artikel von mir 2008

Noch zwei Artikel 2008 von mir, Grüne Gedanken zur Woche (erscheinen jeweils in der WOchenzeitung PS)