Nach Dutzenden von Stunden haben wir heute die Vorberatung der Asylgesetzrevision abgeschlossen. Die bürgerliche Mehrheit der SPK-N hat weitere massive Verschärfungen des Asylgesetzes beschlossen. Für mich ist das Grundziel des Asylgesetzes, allen schutzbedürftigen Asylsuchenden Schutz auch zu gewähren. Eine Mehrheit setzt die Prioritäten anders: Ihr geht es darum, die Anzahl der Gesuche möglichst zu minimieren.
Bisher fokussierten die Rechten darauf, sogenannt „unechte Flüchtlinge“ von echten zu trennen. Wenn aber viele echte Flüchtlinge bei der Schweiz um Asyl bitten, ist dies offensichtlich auch nicht recht. Als Reaktion auf viele Gesuche aus Eritrea (einem Land, das Dienstverweigerer foltert), soll nun der Flüchtlingsbegriff eingegrenzt werden. Hunderte von Menschen, welche in ihrem Heimatland wegen Kriegsdienstverweigerung der Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind, sollen in Zukunft vom Asyl ausgeschlossen werden. Weil es sich um tatsächlich bedrohte Personen handelt, dürfen sie aber nicht zurückgeschafft werden. Obwohl es sich hier um echte Flüchtlinge im Sinne des von den Bürgerlichen bereits neun mal verschärften, heute gültigen Gesetzes handelt, sollen sie neu nur noch als „vorläufig Aufgenommene“ geduldet werden – mit wesentlich schlechteren Bedingungen als anerkannte Flüchtlinge.
Problematisch ist auch die Abschaffung von Botschaftsgesuchen. Das Botschaftsverfahren ermöglicht heute Asylsuchenden, im Ausland auf einer Schweizer Botschaft ein Gesuch einzureichen, ohne zuerst Leib und Leben für eine illegale Einreise in die Schweiz riskieren zu müssen.
Auch die Rechte anerkannter Flüchtlinge und Schutzbedürftiger (Vorläufige Aufnahme) wurden durch die Kommissionsmehrheit deutlich eingeschränkt. So werden neue Reisebeschränkungen beantragt und vorläufig Aufgenommene dürfen Familienangehörige erst nach frühestens fünf Jahren nachziehen. Mein Antrag zur Abschaffung des unmenschlichen Nothilferegimes blieben umgekehrt leider chancenlos.
Die Debatte in der Kommission entbehrte nicht einer gewissen Absurdität: Seit dreissig Jahren wird das Asylgesetz von bürgerlicher Seite durchschnittlich im Dreijahresrhythmus verschärft mit der Begründung, man müsse dringende Probleme lösen. Die gleichen Bürgerlichen beklagen dann ebenso regelmässig das angeblich viel zu lasche Asylgesetz, das sie selbst durchgepaukt haben. Tatsächlich hatten alle Revisionen bisher bloss einen gemeinsamen Nenner: sie schränkten schrittweise den Flüchtlingsschutz ein, verschlechterten die Lebensbedingungen der Asylsuchenden und Schutzbedürftigen und verschärften die unverhältnismässigen und nutzlosen Zwangsmassnahmen.
P.S.: Merke Dir darum einen Termin vor: 23. Juni 2012. Demo in Bern.