Asylgesetz: „Wo sind die Liberalen geblieben?“Lesedauer ca. 2 Minuten

Mein Schlussvotum am Ende der Asyldebatte: »Noch ein paar Worte zum Schluss. Ich möchte nicht die moralische Frage stellen, wo in dieser Debatte die Christen geblieben sind, auch wenn mich diese Frage umtreibt: „Klopfet an, so wird Euch aufgetan!“ Offensichtlich soll das in der Schweiz nicht mehr für alle gelten. Meine wirkliche Frage, die mich umtreibt, ist eine andere: Wo sind die Liberalen geblieben? Dem Namen nach sollten ja nach den letzten Wahlen mehr davon in diesem Rat sein, und dennoch sind die Entscheide so ausgefallen, wie sie ausgefallen sind. Sie mögen mich fragen: Was ist denn das Asylrecht eine Frage das Liberalismus? Ich sage Ihnen: Das Asylrecht ist im Sinne von Isaiah Berlin nicht eine positive, sondern eine negative Freiheit. Auf Deutsch: Es geht um den Schutz des Einzelnen vor der Staatsgewalt, vor staatlicher Willkür. Und was, wenn nicht das, ist ein urliberales Anliegen? Die Schranken der Staatsgewalt haben wir international festgehalten in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Artikel 3 besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Artikel 5 lautet: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

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Sie wissen auch: Es gibt keinen Weltstaat, bei dem man dieses Recht individuell einfordern kann. Deshalb gibt es eben auch noch Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Recht auf Staatsangehörigkeit jedes Menschen. Man geht nämlich davon aus, dass im Normalfall der eigene Staat genau diese Rechte garantiert und einen Rahmen, einen Ort der Rechtsstaatlichkeit schafft.
Was machen wir, wenn wir das Asylrecht definieren – oder was sollten wir tun, wenn wir das ernst nehmen würden? Wir sollten eben für jene, denen dies vom eigenen Staat nicht geboten wird, einen Ort, einen Hort der Rechtsstaatlichkeit schaffen. Das mag Probleme schaffen, es mag schwierig und nicht immer ein Zuckerschlecken sein, ich will das gar nicht bestreiten. Aber es gibt doch beispielsweise eine Genfer Konvention, die den Namen Genfs trägt; diese besagt: In ganz schwierigen Situationen, in den denkbar schwierigsten Situationen – in Situationen des Kriegs sogar -, gibt es Grundrechte und Grundregeln, die beachtet werden müssen. Dieser Tradition ist es nicht würdig, wenn wir die Schweiz aus einem Hort der Rechtsstaatlichkeit in einen Ort der gelebten Angst verwandeln.»

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