Auch aus Sicht der MieterInnen: JA zum neue Raumplanungsgesetz!Lesedauer ca. 2 Minuten

Die Gegner des neuen Raumplanungsgesetzes machen Stimmung gegen die sinnvolle Revision. Sie drohen mit „Horrormieten“. Das ist grobe Irreführung: Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) unterstützt das neue Raumplanungsgesetz. Es gibt gute Gründe dafür.

Die Gegner des Raumplanungsgesetzes streuen den Stimmberechtigten Sand in die Augen. Ihre falsche Gleichung: „Je mehr (masslos) eingezontes Bauland, desto günstiger die Wohnungen“. Das stimmt aber nicht. Absurd grosse Baulandreserven im Wallis fördern nur die Zersiedelung, aber deswegen wird in den Ballungsgebieten keine einzige zusätzliche Wohnung gebaut!

Dazu trägt vielmehr das neue neue Raumplanungsgesetz bei, indem es neue Rahmenbedingungen setzt, welche auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter sind: So soll die Baulandhortung verringert werden. Gleichzeitig braucht es – unabhängig von der Entwicklung der Raumplanung – sofort griffige Massnahmen gegen die Mietexplosion in Zentren und teilweise auch Agglomerationen. Am schnellsten wirksam sind hier mietrechtliche Massnahmen gegen übermässige Erhöhung des Mietzinses bei Neuvermietungen und ein verstärkter Kündigungsschutz.

Was sind die Vorteile des Raumplanungsgesetzes aus MieterInnen-Sicht?

Die Kantone müssen neu Vorschriften erlassen, damit die zuständigen Behörde eine Frist für die Überbauung eines Grundstücks setzen können. So kann die Baulandhortung verringert werden. Das ist für den Wohnungsbau wichtig.

Neueinzonungen bleiben – im Gegensatz zur Landschaftsinitiative – weiterhin möglich, wenn das Land voraussichtlich innert 15 Jahren überbaut wird. Die Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei solchen Einzonungen sorgt aber dafür, dass die Planungsgewinne nicht vollständig bei den Eigenümern anfallen, sondern zumindest zu einem kleinen Teil auch der Allgemeinheit zukommen. Der SMV wird sich dafür einsetzen, dass diese Mittel auch für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingesetzt werden können.

Ein JA zum neuen Raumplanungsgesetz ist also sowohl aus der Sicht des Landschaftsschutzes als auch aus Sicht der Mieterinnen und Mieter sinnvoll: Die bessere Nutzung vorhandener Flächen in zentral gelegenen Bauzonen und intelligente Verdichtung, die zu mehr Wohnungen führt, ist aus beiden Perspektiven wünschenswert.