Die SVP betont immer wieder, unser Schweizer Bürgerrecht sei aufgrund der ausgedehnten demokratischen Rechte in der Schweiz etwas ganz Besonderes. Das ist richtig. Es gibt bei uns mehr Formen der Mitsprache als andernorts. Gerade deshalb ist unsere Demokratie in meinen Augen besser als andere. Sie ist besser, weil mehr Mitsprache besser ist. Und deshalb wäre es besser, wenn mehr Menschen mitreden können, die bereits hier leben und arbeiten und dazu beitragen, dass unser Wohlstand und unsere Gesellschaft vorankommen.
Die SVP und in ihrem Gefolge die sogenannten Mitteparteien wollen mit der Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes vor allem eins: Die Senkung der Einbürgerungszahlen. Die vom Bundesrat selber eingesetzten Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen dagegen hat eine Haltung, die ich teilen kann. In ihren Empfehlungen steht:
„Es stellt sich die Frage, ob es sich unser demokratisch strukturiertes Staatswesen leisten kann, einen Viertel der Bevölkerung aus politischen Prozessen auszuschliessen. Um dem Ideal einer liberalen Demokratie näher zu kommen, bräuchte die Schweiz idealerweise einen grundlegend neuen Einbürgerungsmodus.“
Genannt werden dann die Reduktion vom dreistufigen auf ein einstufiges Einbürgerungsverfahren, ein einfaches, einheitliches Verfahren für alle, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, und Mechanismen der automatischen Einbürgerung für Personen der zweiten und der folgenden Generationen. Für mich ist das der Massstab, den ich an eine gute Bürgerrechtspolitik anlege!
Das sind ganz andere Positionen und andere Zielsetzungen als die der SVP und der bürgerlichen Mehrheit – aber auch eine andere Position, als sie der Bundesrat in seiner ursprünglichen Vorlage verfolgte.