Für deutlich raschere Asylverfahren braucht es die Gesetzesänderung vom 9. Juni überhaupt nicht. Abgestimmt wird über Verschärfungen, die auf Blochers Anstoss zurückgehen.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das Kollegialitätsprinzip verinnerlicht. Deshalb kämpft sie so engagiert für die aktuelle Asylgesetzverschärfung, als wäre es ihre eigene. Auch wenn die Vorlage vom 26. Mai 2010 datiert, als Sommaruga noch Ständerätin war – und in ihrem Kern zwei Forderungen des früheren Bundesrates Christoph Blocher von 2006 stehen: Die Abschaffung des Botschaftsasyls und die Verschlechterung für Deserteure.
Wenn Brandstifter „Feuer!“ schreien
Um auch liberale, christliche und links-grüne Kreise zu überzeugen, rückt die Bundesrätin ein Thema ins Zentrum, das von der Vorlage nur ganz am Rande berührt wird: Die zu langen Asylverfahren und ihre notwendige Beschleunigung. Dazu passt die traurige Geschichte, mit der Simonetta Sommaruga die öffentlichen Diskussionen im Radio, im Deutschschweizer Fernsehen (in der Arena) und im welschen Fernsehen einleitete – die traurige Geschichte des afghanischen Flüchtlings, der nun schon über zwei Jahre auf seinen erstinstanzlichen Asyl-Entscheid warten musste. Sie berührt. Und rührt zu Recht gerade jene, welche eine bessere Politik für die Flüchtlinge wollen.
Der Haken daran ist nur: Für diese unerträgliche Verzögerung verantwortlich ist kein einziger Gesetzesparagraph, der am 9. Juni geändert würde. Im Gegenteil: mit den langen Verfahren verstösst das Bundesamt heute selbst gegen den Artikel 37 des Asylgesetzes, der in einfachen Fällen Entscheide innert 20 Tagen, bei komplexen Fällen Entscheide innert 90 Tagen fordert!
Aber warum sind die Verfahren denn so lange? Der Grund sind organisatorische und politische Fehlentscheide auf Verwaltungsebene.
- Erstens die Unfähigkeit des Bundesamts für Migration (BFM), sich so zu organisieren, dass die Befragungen rasch und effizient durchgeführt und Entscheide in nützlicher Frist gefällt werden. Die letzte Reorganisation unter BR Widmer-Schlumpf (übrigens auch inspiriert vom Modell Holland) führte statt zur Verdoppelung praktisch zur Halbierung der Effizienz. Unterdessen ist man stolz, wieder so effizient zu sein wie vor der ganzen Übung.
- Zweitens der politische Entscheid, tendenziell positive Fälle hinauszuschieben und jene Kategorien von Fällen, die zu vielen Schutzentscheiden führen würden, ganz offiziell zu sistieren. 2012 hat das BFM seine Behandlungsstrategie strategisch so ausgerichtet, dass möglichst viele negative Entscheide resultierten.
- Und drittens bis vor kurzem Angst, überhaupt neue Stellen fürs BFM zu verlangen, obwohl sie nötig sind. Natürlich schreit dann die SVP auf. Aber das Beispiel Holland zeigt von nahe betrachtet: So vieles ist dort nicht anders. Aber das Pendant des BFM kann rascher arbeiten. Weil es viel mehr Leute hat.
Pendenzenberg des BFM könnte rasch abgebaut werden
Eine andere Politik wäre möglich. Im Interesse der betroffenen schutzwürdigen Personen und des BFM. Gemäss letzter Monatsstatistik des BFM von Ende April machen erstinstanzliche Verfahrenspendenzen aus Eritrea und Syrien zusammen 5411 Fälle aus. Das sind fast 30% aller erstinstanzlichen Pendenzen beim Bundesamt. All diesen Personen könnte und müsste raschmöglichst die vorläufige Aufnahme gewährt werden – denn sie dürfen heute gemäss dem Non-Refoulement-Prinzip der Flüchtlingskonvention nicht in ihre Folter-Diktatur resp. nach Syrien in den Bürgerkrieg zurückgeschafft werden.
Was wäre das Resultat? Das BFM baut seine Pendenzen um ein knappes Drittel ab. Schutzbedürftige Personen erhalten rasche Entscheide. Und die Aufgabe der Kantone, diese Menschen dabei zu unterstützen, in der Schweiz Fuss zu fassen, wird wesentlich einfacher: weil sie nicht monatelang untätig und in Ungewissheit ihren Entscheid erwarten, sind die Flüchtlinge schneller fähig, unsere Sprache zu lernen und sich in die Arbeit zu integrieren.
Für wirkliche Verfahrensverbesserungen braucht es kein Ja am 9. Juni. Aber massive Verschärfungen verhindert nur ein NEIN.
PS: Selbst das geplante Bundesverfahrenszentrum in Zürich kann der Bund problemlos im Rahmen des geltenden Gesetzes betreiben – durch eine Veränderung von Art. 16 der Asylverordnung 1. Einzig die Verkürzung der Rekursfristen und der kompensatorisch gedachte Ausbau der Rechtsvertretung brauchen eine gesetzliche Grundlage. Das operative Funktionieren der massiven Beschleunigung auf Seiten Bundesbehörden kann aber auch getestet werden, wenn die Rekursfrist bei dreissig statt zehn Tagen bleibt.
(Dieser Beitrag wurde bereits etwas kürzer im Grünen Mailing und auf Politnetz publiziert)