Der Bundesrat setzte in seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen die Vorgaben des Parlaments nicht um und verzichtete auf ein Bewilligungsystem. Der Gesetzesentwurf entspricht auch in anderen Punkten nicht dem Montreux-Dokument, das die Schweiz selbst 2008 initiiert und gefördert hat. Dieser internationale Verhaltenskodex soll humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte schützen, indem er den Umgang von Staaten mit Söldner- und Sicherheitsfirmen festlegt. Im Kapitel «Good practices for Home States» legt das Montreux-Dokument auch fest, welche Regeln für die Heimatstaaten von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen erstrebenswert sind. Ein zentraler Punkt, der im schweizerischen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wird, ist die Einführung eines Bewilligungssystems.