«Die geltende Sozialhilfe ist ein äusserst günstiges System»Lesedauer ca. 4 Minuten

E-Mail-Debatte in der NZZ am Sonntag vom 2. November 2014: Gerhard Pfister amüsiert sich, dass Balthasar Glättli das Auto verteidigt. Dafür kommen sich die zwei bei der Neugestaltung der Sozialhilfe politisch etwas näher.


Gerhard Pfister: Geschätzter Kollege, die Debatte über angemessene Sozialhilfe ist diese Woche um eine weitere Idee angereichert worden: Der Zürcher Kantonsrat will Sozialhilfebezügern die Nutzung eines Autos verbieten. Wie denken Sie darüber?

Balthasar Glättli: Für mich ist der Fall klar: Die wenigen, die es mit der knapp bemessenen Sozialhilfe schaffen, noch ein altes Auto zu betreiben, sollen dies tun können. Die Sozialhilfe soll die Betroffenen nicht bevormunden. Wir schreiben Sozialhilfebezügern auch nicht vor, was sie essen und welche Kleider sie einkaufen sollen.

Gerhard Pfister: Ich hätte nicht gedacht, dass ein Grüner jemals in die Lage kommen würde, den Gebrauch von Autos – notabene: von alten Autos! – nicht zu verbieten. Im Ernst: Ich teile Ihre Auffassung, dass dieses Verbot nicht besonders intelligent ist. Einerseits überhöht man damit das Auto generell als Statussymbol, und andererseits gehört es für mich zur Selbstverantwortung des Sozialhilfeempfängers, mit der erhaltenen Leistung sein Leben zu gestalten. Konsequenterweise müsste man dann etwa auch das Essen in einem Restaurant verbieten, das ja ebenso unnötig ist wie ein Auto. Solche Entscheide wie in Zürich zeigen aber auch, dass unser Sozialsystem revisionsbedürftig ist und dass man zu lange Missbräuche tabuisiert hat.

Balthasar Glättli: Die aufgebauschte Debatte um angebliche Missbräuche ist aus meiner Sicht vorgeschoben. Dass einzelne Missbräuche bestehen, ist unbestritten. Das wird aber nun von einigen Parteien als Vorwand missbraucht, das Sozialhilfesystem ganz grundsätzlich in Misskredit zu bringen. Immerhin sind Sozialhilfebezüger heute einer Kontrolle bis hin zum Einsatz von sogenannten Sozialdetektiven ausgesetzt. Es wäre vielleicht für die Debatte hilfreich, das auch einmal anzuerkennen! Ich kenne persönlich einen Sozialhilfeempfänger, der nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen den ursprünglichen Job nicht mehr machen kann. Unterdessen ist er ausgesteuert. Die Erfahrung, plötzlich mit sehr viel weniger Geld auskommen zu müssen, der Druck, einen Job zu finden, die psychische Belastung, vom Staat abhängig zu sein – das ist kein Zuckerlecken. Ich weiss nicht, ob ich in einer solchen Situation die Stärke hätte, weiterhin aktiv nach Auswegen zu suchen, oder ob ich depressiv würde . . . Welche Revisionen sehen Sie denn, welche die Sozialhilfe grundsätzlich verbessern könnten?

Gerhard Pfister: Wir müssten das Prinzip der Subsidiarität wieder viel konkreter machen. Das heisst: Wir müssen den Behörden einen grösseren Spielraum geben, damit sie individueller und fallbezogener handeln könnten. Aus meiner Sicht sind die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu starr beziehungsweise: Sie werden zu eng umgesetzt. Der Widerstand einiger Gemeinden ist da verständlich. Auf unser Thema angewandt: Ein Auto kann eben je nach Situation Luxus oder im Alltag notwendig sein.

Balthasar Glättli: Ihre Schlussbemerkung teile ich. Und halte fest: Für Luxus hat es in den SKOS-Richtlinien schon heute keinen Platz. Im Gegenteil: Der Wert eines Autos wird ans Vermögen angerechnet, gleich wie Liegenschaften oder Bankguthaben. Und Vermögen müssen die Betroffenen schon heute aufzehren, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Behalten werden darf nur ein kleiner Freibetrag: Konkret nach SKOS-Empfehlung 4000 Franken für Einzelpersonen, aber maximal 10 000 Franken pro Familie. Für Luxusschlitten gibt es da null Spielraum. Und selbst wenn das Auto aus objektiven Gründen alltagsnotwendig ist, müssen Luxusautos verkauft werden.

Gerhard Pfister: Aber was sagen Sie zur Idee, die SKOS-Richtlinien etwas weniger starr zu gestalten?

Balthasar Glättli: Die Forderung nach Aufweichung der Richtlinien finde ich gefährlich. Wohin dann die Reise geht, ist klar: Es gibt einen Wettbewerb der einzelnen Gemeinden und Kantone, indem jedes Gemeinwesen die Sozialhilfebezüger durch weitere Senkungen wegzuekeln versucht. Für dieses falsche Ziel dürfen wir nicht Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit opfern. Denn der Vorwurf der starren Vorgaben ist falsch: Auch die heutigen Richtlinien lassen Spielraum für angepasste und einzelfallgerechte Lösungen. Allerdings in einem einheitlichen Grundrahmen.

Gerhard Pfister: «Aufweichen» ist etwas anderes als «Individualisieren»! Solidarität ist nur wirksam, wenn sie nah bei den Menschen ist, die sie brauchen. Und da sehe ich Reformbedarf. Aber wir sind in dieser Frage nicht so weit auseinander. Mit Ihnen zu streiten, macht zwar mehr Spass, aber es ist ja auch kein Unglück, wenn wir ausnahmsweise einen Konsens finden.

Balthasar Glättli: Tatsächlich – wir haben bei anderen Fragen wohl grössere Differenzen! Mich freut, wenn Sie nicht der Abschaffung, sondern allenfalls der Anpassung der SKOS-Richtlinien das Wort reden. Sollten diese Richtlinien sogar durch ein Bundesgesetz über die Sozialhilfe abgelöst oder ergänzt werden? Da wäre ich nicht dagegen. Aber mindestens bis zu diesem Zeitpunkt bleiben sie nötig. Und vergessen wir zum Schluss nicht: Die geltende Sozialhilfe ist ein äusserst günstiges System. Mit bloss zwei Prozent aller Aufwendungen im Bereich soziale Sicherheit wird die Existenz von 250 000 Personen gesichert. Dieses Verhältnis sollte man im Hinterkopf behalten, wenn wieder einmal Einzelfälle für Schlagzeilen sorgen.

Quelle: NZZ am Sonntag, 2.11.2014