Syrien, die Festung Europa und das MittelmeergrabLesedauer ca. 2 Minuten

Im Sommer 2014 löste die angekündigte (und unterdessen wieder begrabene) SVP-Asylinitiative, die das Asylrecht faktisch abschaffen will, bis ins bürgerliche Lager hinein Widerspruch aus. Derweil versuchte SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das europäische Dublinsystem mit einem neuen Verteilschlüssel für Asylsuchende zu verbessern. Ein Kommentar.

Vor diesem Hintergrund fragte mich die Schweiz am Sonntag für einen kurzen Kommentar an. Hier ein wesentlicher Ausschnitt des Artikels vom 11. Oktober 2014 „Asylpolitik: Humanitäre Krokodilstränen.

Zwar wettert die SVP immer wieder gegen das Dubliner Asylabkommen. Weil es ein europäischer Vertrag ist. Im Kern aber will sie die Perfektionierung der darin angelegten Politik der Flüchtlingsabwehr – um jeden Preis. Auch um den eines Mittelmeergrabs. Flüchtlinge finden heute in der Schweiz genau gleich wie in den anderen Ländern Europas nur Schutz, nachdem sie mit der Hilfe von Fluchthelfern die Mauern und Burggräben der Festung Europa überwunden haben. «Legal Access», also legalen Zugang zum Asylsystem, gibt es nicht mehr. In der Schweiz wurde die letzte dieser Möglichkeiten 2013 mit dem Botschaftsasyl faktisch abgeschafft.

Heute empören sich alle über die Schlepper. Doch die Festung Europa ist Voraussetzung dafür, dass Schlepper überhaupt ein Geschäftsmodell haben. Schlepper sind auch Fluchthelfer. Fluchthelfer sind auch Schlepper. Wer den böswilligen unter ihnen wirklich das Wasser abgraben, wer wirklich Tausende retten will vor dem nassen Grab im Mittelmeer, der muss die Festungsmauern um Europa mit Türen versehen. Dass die Dublin-Staaten seit Freitag nun halbherzig darüber nachdenken, vorab Italien auf freiwilliger Basis einige Flüchtlinge abzunehmen, könnte ein allererstes Schrittchen hin zu einer gemeinsamen Flüchtlingsverantwortung aller Dublinländer sein. Das Hauptproblem löst dies aber nicht: Weder das Dublinsystem noch die Schweiz kennen einen legalen Weg, auf dem ein bedrohter Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien oder aus der Militärdiktatur von Eritrea in die Schweiz oder in ein anderes europäisches Land kommen und ein Asylgesuch stellen kann.

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