MEI-Umsetzung: Ohne Massnahmen im Inland klappt’s nichtLesedauer ca. 2 Minuten

Der Bundesrat hat seinen Vorschlag zur Umsetzung der MEI vorgelegt. Eins ist klar: Ohne griffige Massnahmen im Inland wird kaum eine Umsetzung gefunden werden, welche die Bilateralen nicht gefährdet.

Jeder Ansatz, der eine Umsetzung der MEI anstrebt, welche die Bilateralen und die Personenfreizügigkeit nicht aufs Spiel setzt, ist zu begrüssen – auch wenn das Kind noch lange nicht geboren ist. Wir Grünen haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Schweiz geordnete Beziehungen zu ihren Nachbarländern beibehält und die länderüberschreitende Zusammenarbeit auch im Bereich Forschung und Kultur weiterführen kann. (Vgl. das Standortpapier der Fraktion)

Allerdings ist es zentral, dass der Bundesrat, parallel zu den Konsultationen mit der EU, klar macht, dass es vorab im Inland flankierende Massnahmen braucht.  Hier ging im politischen Prozess Zeit verloren, um politische Entscheidungen voranzutreiben, welche die Schweiz ohne die EU umsetzen kann (vgl. dazu die Grüne Motion 14.3936). Die Fachkräfteinitiative ist heute ungenügend, ebenso der Schutz vor Lohndumping. Zudem soll das Standortdumping weiter vorangetrieben statt eliminiert werden (Stichwort USR III). Der Schutz und die Förderung der inländischen ArbeitnehmerInnen, sei dies der älteren Arbeitnehmenden, der Frauen oder auch der Asylsuchenden führt zu einer besseren Ausnutzung des inländischen Arbeitskräftepotentials. Dies würde den Anreiz zur Einwanderung verringern. Ohne genügende und griffige Massnahmen im Inland würde die geplante Schutzklausel (wenn es keine massive Wirtschaftskrise gibt) praktisch permanent angerufen. Das macht es unwahrscheinlich, dass die EU dazu ja sagt.

Der heute präsentierte Zwischenstand macht allerdings klar: es wurden im Dossier erst kleine Fortschritte erziehlt. Das ist zwar zu begrüssen – aber gleichzeitig ist es klar: eine konkrete Lösung liegt noch nicht auf dem Tisch, und die Zeit wird immer knapper. Zentrale Fragen bleiben offen. Dass seitens der EU viel Spielraum bei der Interpretation des Artikels 14 FZA besteht, ist kaum wahrscheinlich. Im Vergleich zu den EU-Ländern kann die Schweiz nicht wirklich behaupten, in schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sein.

Sollte die Schweiz schliesslich unilateral eine Schutzklausel beschliessen, wie dies der Bundesrat als Variante vorschlägt, würde dies eine signifikante Rechtsunsicherheit mit sich bringen. Die Reaktion der EU ist schwer vorauszusehen – allerdings würde in diesem Falle ein Ende der Bilateralen sehr wahrscheinlich sein.