Als Mitglied der Digitalen Gesellschaft habe ich, zusammen mit anderen Betroffenen, eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in der Schweiz angestrengt. Diese wurde am 30. Juni 2014 vom Dienst ÜPF abgelehnt – nun hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Entscheid leider bestätigt.
Am 9. November 2016 anerkannte das Bundesverwaltungsgericht zwar, dass die Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Dennoch lehnte es unsere Klage leider ab – hier die erste Reaktion der Digitalen Gesellschaft auf das Urteil (PDF). Gemeinsam haben wir entschieden, das Urteil weiterzuziehen an das Bundesgericht. Sollten wir dort nicht Recht erhalten, ist ein Weiterzug an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg geplant.
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Im April 2014 habe ich, in Zusammenarbeit mit der Digitalen Gesellschaft, eine Visualisierung meiner eigenen Vorratsdaten veröffentlicht. Diese Visualisierung zeigt, worum es bei der VDS geht.