Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2025 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen. (17.3081)
» Eingereichter Text und Begründung im Curia Vista
08.03.2017 – Einreichung
10.05.2017 – Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
05.03.2019 – Ablehnung im Nationalrat mit 63 zu 122 Stimmen (4 Enthaltungen). Dafür: GRÜNE, SP, glp, EVP.
was seither geschah: Update Anfang Oktober 2020
Am 21.06.2019 reichte ich deshalb eine neue Motion 19.3901 Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2030 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen ein. Am 4.9.2019 beantragte der Bundesrat auch diese Motion zur Ablehnung. Eine Abstimmung hat bis August 2020 noch nicht stattgefunden.
Weil die Zeit drängt, hat die Fraktion der GRÜNEN erneut nun eine Fraktions-Motion 20.4136 eingereicht, welche fordert, dass ab 2025 nur noch Autos und leichte Lieferwagen ohne fossilen Antrieb neu in der Schweiz zugelassen werden dürfen.
Andere Länder machen vorwärts, Frankreich hat im Dezember 2019 entschieden, dass ab 2040 nur noch Zero Emission Personenwagen und leichte Lieferwagen in Betrieb gesetzt werden dürfen. Und Kalifornien plant für 2035 das gleiche (vgl. Meldung vom Tages-Anzeiger, 25.9.2020): „Kalifornien will ab dem Jahr 2035 den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren verbieten. Gouverneur Gavin Newsom erliess am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Demnach sollen in 15 Jahren im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat nur noch neue Autos und kleinere Lastfahrzeuge verkauft werden dürfen, die emissionsfrei sind. Alle neuen mittelgrossen und grossen Lastwagen sollen ab 2045 keine Benzin- oder Dieselmotoren mehr haben.“
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ab 2025 in der Schweiz keine Personenwagen mit Verbrennungsmotoren neu zugelassen werden.
Begründung
Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gibt sich die Schweiz das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Gemäss Vorstellung des Bundesrates soll 60% der Reduktion im Inland erfolgen. Es ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr hier einen angemessenen Anteil beitragen muss, weil die der Beitrag im Gebäudebereich durch Gebäudesanierungen sehr viel langsamer erfolgt. Die Grünen vertreten hier eine Dreipunkt-Strategie:
- Unnötigen Verkehr vermeiden.
- Den verbleibenden Verkehr wo möglich verlagern auf den ÖV und sanfte Mobilität.
- Den verbleibenden motorisierten Individualverkehr verträglich gestalten für Mensch (Lärm, Abgase) und Umwelt (Abgase, Klimaauswirkungen).
Andere Staaten diskutieren bereits ehrgeizige Ziele für einen umweltfreundlichen Umbau der Autobestände. In Norwegen sollen gemäss dem Verkehrsplan-Entwurf der Regierung ab 2025 nur abgasfreie Fahrzeuge verkauft werden dürfen. In den Niederlanden hat die zweite Kammer des Parlaments ein gleiches Vorhaben beschlossen. Auch in Österreich wird diskutiert, wie der Anteil an Autos ohne Verbrennungsmotoren rasch erhöht werden kann. In Indien möchte Energieminister Piyush Goyal sogar erreichen, dass 2030 nur noch Elektroautos auf den Straßen fahren. Auch die Schweiz muss sich so ehrgeizige Ziele setzen, wie sie in Norwegen und Holland diskutiert werden.
Die Ökologisierung des gesamten Schweizer Autobestands wird auch mit einem Zulassungsstopp für Verbrennungsmotoren ab 2025 noch lange dauern. Denn bereits zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren dürfen ja weiterhin genutzt werden. In der Schweiz ist die Nutzungsdauer von Neuwagen momentan leicht am Steigen und nähert sich der Dauer von durschnittlich 8.5 Jahren. Damit werden die letzten Benziner und Dieselautos erst nach 2035 von den Schweizer Strassen verschwinden.
Stellungnahme des Bundesrates vom 10.05.2017
Dem Übereinkommen von Paris zufolge dürfen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts noch netto null betragen. Die Treibhausgasemissionen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) müssen daher massiv gesenkt werden, und der MIV muss längerfristig CO2-neutral werden. Die Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Der Bundesrat wird die Diskussionen zur Einschränkung von Verbrennungsmotoren in anderen Ländern aufmerksam verfolgen. Für die Schweiz lehnt er ein Verbot aller Neuzulassungen von Personenwagen mit Verbrennungsmotoren ab 2025 allerdings ab. Er strebt für den MIV vielmehr eine technologieneutrale Energieeffizienzsteigerung an, die zu einer nachhaltigeren Mobilität und zur Erfüllung der Klimaziele beitragen soll.
Dazu setzt der Bundesrat auf die Weiterführung bestehender Massnahmen wie die CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen, deren Verschärfung und Ausweitung im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 vom Parlament beschlossen wurde. Kann das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 wie geplant in Kraft treten, gilt für neue Personenwagen ab 2020 ein jährlicher Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer, der im Rahmen der Klimapolitik nach 2020 in Anlehnung an die EU weiter abgesenkt werden soll. Die Einhaltung dieser Zielwerte bedingt zunehmend eine Elektrifizierung der Neuwagenflotte, weil der Effizienzsteigerung des Verbrennungsmotors physikalische Grenzen gesetzt sind. Die CO2-Emissionsvorschriften fördern somit die Neuentwicklung und Verbreitung innovativer und energieeffizienter Antriebe, ohne allerdings auf Verbote zu setzen. Eine weitere Möglichkeit für einen weniger emissionsintensiven MIV ist der Einsatz von klimaneutralem und erneuerbarem Strom oder von nachhaltigen biogenen Treibstoffen. Eine stärkere Nutzung namentlich der Elektromobilität würde zudem vor allem innerorts auch die Lärmbelastung durch den Verkehr erheblich senken.
In Erfüllung der Motion der UREK-NR 12.3652, „Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung“, wurden verschiedene kurzfristige Massnahmen eingeleitet, namentlich die Erhöhung der Mittel für Forschung und Entwicklung, Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekte sowie die Koordinationsmassnahmen im Bereich Ladeinfrastruktur. E-Fahrzeuge sind zudem von der Automobilsteuer befreit und haben zurzeit keine zur Mineralölsteuer äquivalente Abgabe zu entrichten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.