Der Bundesrat hat vorgeschlagen, das eVoting definitiv einzuführen. Ich äussere mich eher kritisch, und bedaure gleichzeitig, dass eCollecting – also das elektronische Unterschriftensammeln – nicht vorangetrieben wird.
Das Vertrauen der Stimmberechtigten in korrekte Abstimmungs-Resultate sind ein Fundament der Demokratie. Weil bei eVoting im zur Urnen- und Briefwahl die Möglichkeit besteht, Wahlbetrug im grossen Umfang zu begehen, sind die Sicherheitsanforderungen entsprechend hoch zu gewichten. Für die Grünen ist darum klar, dass künftig nur Systeme mit offenem Quellcode zugelassen werden dürfen. Dies beschloss im übrigen auch der Nationalrat in einer Motion, welche in der Frühlingssession gegen den Willen des Bundesrates vom Nationalrat unterstützt wurde.
eVoting darf nur vorangetrieben werden, wenn die höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden und der Quellcode offen einsehbar ist. Dass eCollecting gleichzeitig zurückgestellt werden soll, bedaure ich.
— Balthasar Glättli
Ebenfalls zwingend ist für uns Grüne die individuelle und universelle Verifizierbarkeit. Wir haben immer bedauert, dass der heutige Versuchsbetrieb dies nicht zwingend voraussetzt. Klar zu kritisieren ist, dass der Bundesrat zwar vote électronique vorantreibt, aber beim elektronischen Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden (eCollecting) nicht vorwärts machen will. eCollecting wäre nämlich einfacher umzusetzen als vote électronique, weil hier kein Stimmgeheimnis gewahrt werden muss. Wenn eCollecting vorangetrieben würde, könnte dies auch dem Projekt einer elektronische Identität neuen Schub geben, das auch sonst für eGovernment zentral ist.