Sensibilisierung für OSS dringendLesedauer ca. 3 Minuten

Mit der Freigabe von Open-Source-Software würde die Bundesverwaltung nicht nur Geld sparen, sondern könnte auch die mehrfache Nutzung und die gemeinsame Entwicklung kantons- und gemeindeübergreifend fördern. Aufgrund von Postulaten von mir und Edith Graf-Litscher hat die Bundesverwaltung heute zur rechtlichen Situation Stellung genommen. Sorgen machen aber andere Aussagen.

Bereits seit 2005 strebt die Bundesverwaltung offiziell die Freigabe von Open-Source-Software (OSS) an. Lange wurden jedoch keine weiteren Schritte unternommen. Erst aufgrund der Postulate 14.4275 – Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden? und 14.3532 – Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick fand nun eine Standortbestimmung statt.

Offener Punkt: Unentgeltliche Weitergabe

Eine Freigabe von OSS hat unter anderen folgende Vorteile:

  • Erhöhter Nutzen: Andere Verwaltungsstellen (Bund, Kantone, Gemeinden) können die Software ebenfalls nutzen.
  • Gemeinsame Weiterentwicklung: Der Quellcode kann aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse von Verwaltungsstellen weiterentwickelt werden. Diese geben den Code wiederum frei, was weitere Entwicklungen nach sich zieht und den Nutzen wiederum erhöht.
  • Weniger Abhängigkeit: Wird vertraglich festgehalten, dass der Code öffentlich zur Verfügung gestellt wird, sind die Verwaltungsstellen weniger von Dienstleistenden abhängig.
  • Kosteneinsparungen: Können Verwaltungsstellen bereits bestehende OSS ohne Lizenzkosten nutzen, sparen sie Kosten.

All diese Vorteile setzen aber eine Freigabe des angepassten Codes voraus. Gemäss Standortbestimmung des Bundesrates existiert mit Artikel 41 f. Finanzhaushaltgesetz (FHG) bereits eine genügende rechtliche Grundlage dafür. Quellcodes dürfen somit durch den Bund freigegeben werden.

Geregelt ist jedoch nicht, ob die OSS kostenlos zur Verfügung gestellt werden darf. Der Bundesrat hat deshalb die Abklärung offener Rechtsfragen in Auftrag gegeben, um eine einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesverwaltung zu gewährleisten.

Warum wird der Bedarf als gering eingeschätzt?

Auch wenn mein Postulat auf offene Ohren gestossen ist und an einer einheitlichen Rechtsanwendung gearbeitet wird, bereitet mir ein Satz aus dem Bericht Kopfschmerzen:

«Der Bericht zeigt auf, dass in der Bundesverwaltung der Bedarf, OSS freizugeben, als gering eingeschätzt wird.»
Bericht in Erfüllung des Postulats 14.4275, Zusammenfassung (Seite 3)

Das Bewusstsein für den Mehwert von OSS muss bei der Bundesverwaltung dringend erweitert werden. Warum wird auf die oben genannten Vorteile verzichtet? Mit dieser Ignoranz werden IT-Projekte auch in Zukunft unnötig viel Geld kosten. Gerade im Februar schrieb die Netzwoche, dass das Projekt Fiscal-IT der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 26 Millionen mehr kosten wird.

Vorzeigebeispiel Zug

Im Kanton Zug wurde 2012 die bisherige Geschäftsverwaltungs-Lösung durch die Open-Source-Plattform OneGov GEVER ersetzt. OneGov ist ein Verein und «hat in erster Linie den Zweck eine Gemeinschaft zwischen mehreren Herstellern und Kunden zu bilden und zu fördern». Im Rahmen dieser Zusammenarbeit entwickeln Hersteller Softwaremodule, welche aber als OpenSource zur Verfügung gestellt werden. Die zahlreichen Komponenten der Software können individuell konfiguriert und weiterentwickelt werden, auch von anderen Anbietern. Mittlerweile profitieren verschiedenste Gemeinden und Kantone von den Lösungen, die stets für die jeweiligen Bedürfnisse weiterentwickelt werden. Als Präsident von onegov.ch sehe ich, dass gerade im Bereich der Verwaltungen, aber auch bezüglich der Internetpräsenzen von Gemeinden und Kantonen, sich immer wieder ähnliche Herausforderungen stellen. Entsprechend kann die öffentliche Hand sowohl was die funktionelle Anpassung als auch die Kosten betrifft, nur profitieren, wenn unterschiedliche Module als OpenSource-Software gemeinsam genutzt und weiterentwickelt werden.

Es wäre entsprechend an der Zeit, dass auch der Bund seine Chance wahrnimmt.