Keine Waffen für JemenkonfliktLesedauer ca. 9 Minuten

Meine Motion „Keine Rüstungsgüter in die in den Jemen-Krieg verwickelten Länder exportieren (16.3203)“ wurde am 28. Februar 2018 vom Nationalrat leider abgelehnt und ist damit vom Tisch. Hier mein Votum im Rat.

» Eingereichter Text und Begründung im Curia Vista

18.03.2016 – Einreichung
18.05.2016 – Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
28.02.2018 – Der Nationalrat lehnt die Motion ab.

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Verordnung auszuarbeiten, welche den Export von Kriegsmaterial in Länder, welche in den Jemen-Krieg verwickelt sind, verbietet und den Export von besonderen militärischen Gütern und Dual-Use-Gütern erschwert.

Begründung

Seit dem 27. März 2015 hält das Seco Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach den in den Jemen-Krieg verwickelten Staaten zurück (dies sind gegenwärtig: Jemen, Saudi-Arabien, Ägypten, Bahrain, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Jordanien, Marokko, Sudan, Senegal und Iran). Allerdings wurde für den Jemen-Krieg noch immer keine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche auch besondere militärische Güter und Dual-Use-Güter betrifft. So war es im vergangenen Jahr 2015 möglich, besondere militärische Güter in der Höhe von 553 Millionen Franken nach Saudi-Arabien zu exportieren. Bei den Gütern handelt es sich um militärische Trainingsflugzeuge, Flugsimulatoren und Technologie zur Verschlüsselung von Kommunikation. Solche Güter werden zur militärischen Aufrüstung verwendet.

Gerade auch mit der seit Anfang 2016 eskalierten Situation zwischen Saudi-Arabien und Iran ist es unverzichtbar, den Konflikt nicht weiter anzuheizen und auf den Export von Rüstungsgütern zu verzichten. Eine militärische Eskalation zwischen den beiden regionalen Grossmächten hätte auch für die Schweiz nichtvoraussehbare Folgen bezüglich wirtschaftlicher Beziehungen, der Situation von Menschen auf der Flucht und der globalen Sicherheitslage.

Stellungnahme des Bundesrates

Pauschale Ausfuhrverbote nach einzelnen Ländern oder gar ganzen Regionen sind auf Grundlage des Embargogesetzes (EmbG; SR 946.231) nur möglich, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und welche der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.

Da diese Organisationen respektive Länder derzeit keine derartigen Sanktionen gegenüber den in Jemen militärisch intervenierenden Ländern erlassen haben, kann auch kein pauschales Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter auf Grundlage des EmbG gegenüber diesen Ländern erlassen werden. Ebenso wären die Voraussetzungen für eine verfassungsunmittelbare Verordnung nicht erfüllt.

Die vom Motionär erwähnten, nach Saudi-Arabien ausgeführten, unbewaffneten militärischen Trainingsflugzeuge betreffen ein Geschäft, für das erstmals im Jahre 2012 eine Ausfuhrbewilligung erteilt wurde. Diese Bewilligung wurde zwischenzeitlich mehrfach verlängert resp. erneuert. Die Trainingsflugzeuge gelten als besondere militärische Güter und fallen demnach nicht unter das Kriegsmaterialgesetz, sondern sind dem Güterkontrollgesetz und dessen Bewilligungskriterien unterstellt. Inzwischen sind alle bewilligten Trainingsflugzeuge nach Saudi-Arabien ausgeführt.

Sowohl das Kriegsmaterial- (KMG; SR 514.51) als auch das Güterkontrollgesetz (GKG; SR 946.202) sehen für die Beurteilung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial, besondere militärische Güter und Dual-Use-Güter grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Beide Gesetze enthalten einen umfangreichen Katalog mit Bewilligungskriterien, anhand derer Ausfuhrgesuche zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen sind. Dieser Mechanismus ermöglicht dem Bundesrat und der Bewilligungsbehörde im Falle von Gesuchen um Ausfuhr nach Staaten, die militärisch in Jemen intervenieren, dem konkreten Einzelfall angemessene Entscheidungen zu treffen. Was das Verfahren anbelangt, entscheidet das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gesuche von erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite werden dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt.

Der Bundesrat ist besorgt über die humanitäre Lage in Jemen. Gemäss Angaben des Uno-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten sind seit der Eskalation des Konflikts Anfang 2015 in Jemen 21,2 der 26 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. 14,4 Millionen Menschen benötigen medizinische Hilfe, und auch Wassermangel ist weit verbreitet. Über 10 Prozent der Bevölkerung (2,76 Millionen) wurden aus ihren Häusern vertrieben. Bisher forderte der Konflikt über 30 500 Verletzte und 6400 Tote. Die militärische Lage in Jemen ist seit Beginn der militärischen Intervention der von Saudi-Arabien angeführten Koalition (der neben Saudi-Arabien auch Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Jordanien, Ägypten, Marokko, Senegal und Sudan angehören) von andauernden bewaffneten Konflikten unterschiedlicher Intensität gekennzeichnet. Deshalb hat der Bundesrat am 27. März 2015 entschieden, Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach den in den Konflikt verwickelten Staaten zurückzuhalten, um die Entwicklungen genau analysieren zu können. Am 20. April 2016 hat der Bundesrat schliesslich entschieden, die Ausfuhr von Kriegsmaterial zu bewilligen, bei welchem er das Risiko einer Verwendung im Jemen-Konflikt als gering erachtet (z. B. Ersatzteile für Fliegerabwehrsysteme). Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial hingegen, für welches Grund zur Annahme bestand, dass es im Jemen-Konflikt hätte zum Einsatz kommen können, wurden abgelehnt. Der Bundesrat verfolgt die Lage in Jemen weiterhin aufmerksam, namentlich unter den Aspekten der regionalen Stabilität, der humanitären Lage, der Respektierung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, der Gefahren des Terrorismus und der Proliferation von Waffen. Der Bundesrat verfolgt auch den am 10. April 2016 begonnenen Waffenstillstand und den Fortgang der unter Leitung der Uno am 19. April begonnenen Jemen-Gespräche.

Der Bundesrat beurteilt Ausfuhrgesuche folglich weiterhin im Einzelfall und im Lichte der Entwicklungen auf Grundlage der Bestimmungen der Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung.

Er sieht keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen in diesem Bereich.

Mein Votum im Nationalrat


Es geht in dieser Motion um etwas Ernstes: Es geht um die Frage der Schweizer Waffenexporte, und es geht insbesondere um die Frage der Waffenexporte in Länder, die am Jemen-Konflikt beteiligt sind. Sie wissen es, diese Vorstösse haben immer eine relativ lange Vorlaufzeit. Das hat manchmal Nachteile, nämlich, dass das Thema gar nicht mehr aktuell ist; manchmal hat es aber auch Vorteile, nämlich die, dass zur Aktualität, die zum Zeitpunkt des Einreichens bestand, noch weitere aktuelle Elemente hinzukommen.
Ich muss sagen: Es kommen neue, aktuelle Elemente hinzu. Gestern wurde die neuste Waffenexportstatistik des Seco veröffentlicht: Die Waffenexporte nahmen von 2016 bis 2017 um 8 Prozent zu. In Bezug auf den Nahen Osten wurde die Zahl zwar etwas kleiner und ist auf 17 Millionen Franken gesunken, was mich freut; umgekehrt gibt es aber auch Zahlen, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Sie alle wissen: Die Türkei ist nicht erst seit Anfang dieses Jahres in Syrien militärisch aktiv – also im Ausland in einem bewaffneten Konflikt mit einem anderen Staat. Trotzdem hat die Schweiz 2017 dreizehnmal so viele Waffenexporte in die Türkei gemacht wie noch 2016.
Wenn ich das lese, muss ich sagen: Da stimmen wirklich die Verhältnisse nicht mehr. Man sagt immer: Die Waffenindustrie ist wichtig, Kriegsmaterialexporte sind wichtig, auch für die Schweiz. Sie machen jedoch nur 0,15 Prozent der Exporte der Schweiz aus. Kommen Sie mir also nicht mit der alten Leier der Arbeitsplätze – selbst wenn Sie so mutig sind und sagen: Ja, wir haben lieber Arbeitsplätze mit Blut an den Händen. Nein, das ist wirklich etwas, das man ändern kann.
Wir haben eine zweite Aktualität. Im Bundesrat hat es einen Wechsel gegeben. Vorher waren Ihr damaliger Kollege aus der gleichen Partei im Aussendepartement und Sie, Herr Bundesrat, nicht immer gleicher Meinung, wenn es darum ging, entweder die Interessen der Waffenindustrie zu vertreten oder die Interessen der Schweiz als neutrales Land und als Land, das gerne auch seine Guten Dienste glaubwürdig zur Lösung von bewaffneten Konflikten anbietet.
Gut, ich war in der Bundesratssitzung nicht dabei, aber man muss annehmen, dass das der Wechsel war, und dass mit dem neuen Bundesrat die Gewichte offenbar anders verteilt sind. Der Ball wurde direkt gespielt, auch von der ständerätlichen Sicherheitspolitischen Kommission, auf eine eher unübliche Art und Weise, als man sagte: Nun soll man auch noch in Bürgerkriegsländer Waffen exportieren können.
Mich macht das wütend. Nicht weil ich denke, die Schweizer müssten einfach immer die besseren Menschen sein. Natürlich, das wäre schön – aber wir wissen alle: Wir sind auch nicht bessere Menschen als der Rest. Mich macht es wütend deshalb, weil wir als Schweiz, als neutrales Land, eine ganz besondere Situation und eine besondere Chance haben, für die Vermittlung von friedlichen Lösungen unsere Guten Dienste anbieten zu können. Und je mehr wir als neutrales Land die eine oder die andere Seite in einem solchen Konflikt mit Waffen beliefern, desto weniger können wir diese spezifische Hilfestellung, die neben der Schweiz vielleicht nur noch ganz wenige Länder zur Lösung von Konflikten anbieten können, glaubwürdig anbieten. Glaubwürdig heisst nicht zuletzt, dass die Hilfestellung eben auch von den Konfliktparteien selbst angenommen wird. Ich stelle die Frage – und die Frage stellen heisst sie beantworten -: Welche Partei in einem bewaffneten Konflikt würde jemanden als Schlichter, als Vermittler akzeptieren, der ihrer Gegenseite Waffen geliefert hat?
Die Uhr spielt bei mir nicht, ich habe immer noch 4 Minuten 57 Sekunden, aber ich finde jetzt trotzdem zum Schluss.
Sie können jetzt sagen: Das hat ja mit Jemen nicht so viel zu tun, und diese Motion bezieht sich nur auf Jemen. Ja, das ist unser Kampf, den wir hier im Parlament haben: Wir versuchen im Grundsatz zu gewinnen, dann verlieren wir, und dann versuchen wir, wenigstens in einem Beispiel, in einem besonders stossenden Fall, einen kleinen Schritt vorwärtszukommen. Und Sie wissen, in Jemen ist immer noch ein sehr brutaler Konflikt im Gang. Und wer heute sagt, dass man jetzt zum Beispiel nach Saudi-Arabien Defensivwaffen exportiere, Luftverteidigungswaffen, und das habe mit dem Jemenkonflikt nichts zu tun, dem muss ich sagen: Das ist wirklich absurd, denn eine eigene Luftverteidigung zu haben ist die Voraussetzung dafür, dass man offensiv in der Luft aktiv sein kann. Deshalb besteht zwischen diesen beiden Punkten ein ganz direkter Zusammenhang. Es ist eine ziemlich billige Ausrede, wenn man sagt: Nur weil wir jetzt Defensivwaffen liefern, haben wir nicht zu diesem Krieg beigetragen.
Sie merken, ich bin etwas emotional. Aber ich denke, es wäre wirklich wichtig, hier nicht, wie man so schön sagt, nur ein Zeichen zu setzen, nein, sondern dem Bund den konkreten Auftrag zu geben, für den Konflikt in Jemen nicht nur die Waffenexporte zu verbieten, sondern auch bei den Dual-Use-Gütern genauer hinzuschauen. Und was das Zeichenhafte betrifft, wäre es natürlich auch ein Signal, wenn man Nein sagen würde zu dieser Ausweitung zugunsten der Waffenexportindustrie, die im Moment leider, zumindest im Bundesrat, die Mehrheit zu haben scheint.