Erfolg für mehr Recht im Internet: Der Kampf gegen Hatespeech soll einfacher werden, ebenso der Kampf gegen Facebook, wenn die Vertragsbestimmungen zum Datenschutz verletzt wurden. Die einstimmige Rechtskommission des Ständerats setzt dabei auf den gleichen Weg, den ich in der Frühlingssession mit einer Motion gefordert hatte. Selten kam ein Vorstoss so rasch auf die Erfolgsschiene wie meine Motion 18.3306.
Wenn es um Hass im Netz geht, aber auch bei einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen: als Schweizer FacebookbenutzerIn Recht zu erhalten, ist nicht so einfach. Darum reichte ich in der Frühlingssession die Motion 18.3306 ein. Mehr zum Hintergrund zu meiner Motion in meinem Blogpost vom 17. März 2018. Angesichts der Enthüllungen rund um Facebook/Cambridge Analytica hat mein Vorstoss in den Medien bereits einige Aufmerksamkeit erhalten. Denn ein Zustellungsdomizil hilft natürlich nicht nur beim Kampf gegen Hass im Netz, sondern es hilft auch Privatpersonen, welche Facebook wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen im Nutzungsvertrag belangen wollen.
Rechtskommission des Ständerats nimmt meinen Ansatz einstimmig auf
Noch bevor der Bundesrat überhaupt zu meiner Motion Stellung nehmen konnte, hat das Anliegen nun deutlich Schub erhalten. Die Rechtskommission des Ständerats nimmt es in einer Kommissionsmotion einstimmig auf, wie sie heute in einer Medienmitteilung verlauten liess.
Zurückgezogen wurde dafür die Motion von Christian Levrat (SP), der einen anderen Weg vorgeschlagen hatte. Er wollte einen eigentlichen Sitz in der Schweiz vorschreiben und so die internationale Rechtshilfe gänzlich umgehen. Sowohl der Bundesrat als auch IT-Rechtsexperte Martin Steiger hatten diesen Ansatz kritisiert. Die NZZ berichtete darüber:
Rechtsanwalt Steiger lehnt Levrats Idee ebenfalls ab, da die Firmen damit in ein Dilemma gebracht würden. Denn im Land, in dem die Daten lagern, gelten auch lokale Datenschutzgesetze. Gegen diese verstösst eine Firma womöglich, wenn sie die Daten herausgibt. Steiger gibt den umgekehrten Fall zu bedenken:« Wir würden es auch als Eingriff in unsere Souveränität verstehen, wenn ein mächtiges Land von einer Schweizer Firma die Herausgabe von Daten verlangen würde, ohne den Weg der internationalen Rechtshilfe zu beschreiten.» [NZZ 17.3.2018]
UPDATE: Mehrheit im Nationalrat und ständeratskommission unterstützen meine Motion
[UPDATE 17.9.2018] Am 17. September nahm der Nationalrat gegen den Antrag von Pilippe Bauer (FDP NE) meine Motion an. Damit sind sowohl die Motion der Rechtskommission des Ständerates als auch meine Motion beide beim jeweils anderen Rat auf der Pendenzenliste. Sobald eine der beiden Motionen von beiden Räten überwiesen ist, hat der Bundesrat formell den Auftrag erhalten, entsprechende Gesetzesanpassungen vorzubereiten, in die Vernehmlassung zu geben und dann ggf. dem Parlament zu beantragen.
[UPDATE 17.4.2019] Die Rechtskommission des Ständerats äusserte sich ebenfalls zustimmend. In einer Medienmitteilung teilt sie mit:
Die Kommission beantragt ihrem Rat die Annahme einer Motion aus dem Nationalrat, wonach der kommerzielle Internetplattformen neu ein obligatorisches Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen müssen (18.3306 n Mo. Nationalrat (Glättli)). Sie betrachtet die Motion als Ergänzung zu ihrer eigenen Motion 18.3379 (s Mo. Ständerat (RK-SR). Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland), welche von den Räten bereits an den Bundesrat überwiesen worden ist. Die Kommission erhofft sich von den neuen Regelungen eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet.