Was bringt das Geldspielgesetz? Sicherheit und Geld für Gemeinnützigkeit, sagt Gerhard Pfister. Nein, Netzsperren und Gewinne für bereits bestehenden Kasinos, findet Balthasar Glättli. Die E-Mail-Debatte.
Balthasar Glättli
Geschätzter Kollege, es könnte doch noch spannend werden am 10. Juni. Sogar die FDP, die das Geldspielgesetz im Parlament mit der Mehrheit breit angenommen hatte, fasste nun die Nein-Parole. Für Sie eine Katastrophe oder doch eher ein bewundernswerter Lernprozess?
Gerhard Pfister
Geschätzter Kollege, weder noch. Ich bin selbst auch sehr skeptisch gewesen, ob die Einführung von Netzsperren nicht eine zu grosse offene Flanke bildet, um in einem Referendum zu bestehen. Wir werden sehen. Die CVP hat gestern Samstag ihre Parole gefasst. Wir haben diese Debatte vorher geführt, aber ich wage die Wette, dass die CVP bei ihrer Unterstützung bleibt. Ich unterstütze das Gesetz ebenfalls.
Balthasar Glättli
Ihre Wette auf die Parole der CVP-Delegierten, das passt jedenfalls zum Thema! Und ich fürchte, Sie gewinnen sie. Sonst aber gewinnen bei einem Ja zum Geldspielgesetz nur wenige. Nämlich die – durchaus nicht nur einheimischen – Aktionäre der Schweizer Kasinos. Diese erhalten neu die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Konkurrenz aus dem Ausland wird ausgeschlossen, mit dem problematischen Instrument der Netzsperre. Bewilligungen sollen nur die bereits bestehenden Kasinos erhalten. Ein bequemes Oligopol!
Gerhard Pfister
Wenn wir sicherstellen wollen, dass weiterhin der Verfassungsauftrag erfüllt ist, nämlich dass Erlöse aus dem Geldspiel der Gemeinnützigkeit zukommen, dann kommt man nicht umhin, auszuschliessen, dass Umgehungsmöglichkeiten für ausländische Anbieter bestehen.
Es ist falsch, die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zu zwingen, strenge Auflagen zu befolgen und Abgaben zu zahlen, während im Netz keinerlei Regeln gelten. Man entzieht dort jährlich etwa 250 Millionen Schweizerfranken der Gemeinnützigkeit. Nur weil man im Internet Dinge tun kann, die man bisher nicht tun konnte, heisst das nicht, dass man diese Dinge auch tun darf oder soll.
Balthasar Glättli
Hinter diesem Verfassungsauftrag stehe ich voll. Relevant ist bei einem Online-Kasino genau dies: Spielerschutz, Abgabe an die AHV. Und Erfüllung der Geldwäschereinormen. Und nicht, ob der Antrag von einem bisherigen Schweizer Kasino gestellt wird. Zudem: Mit der Netzsperre werden nicht ausländische Anbieter technisch ausgesperrt, sondern inländischen Spielern wird technisch der Besuch ausländischer Angebote erschwert – obwohl dies den Spielern weiterhin nicht verboten ist.
Normalerweise reguliert ein Gesetz, was man darf und was nicht, und nicht, was man tatsächlich tun können sollte. Hier aber schreibt das Gesetz den Internetprovidern vor, wie sie Schweizer Spieler an etwas überdies Erlaubtem zu hindern versuchen müssen. Mit einem Bild: Statt dass ein Verbotsschild aufgestellt wird an einer Strasse schreibt das Gesetz ein rostiges Nagelbrett vor, um die legale Einfahrt zu erschweren.
Gerhard Pfister
Ich stelle nicht in Abrede, dass das Problem nicht ganz einfach zu lösen ist. Aber Sie müssen doch auch zugeben, dass ohne eine solche Regelung der finanziellen Unterstützung für viele Kulturprojekte der Boden entzogen wird. Der Status quo verbietet den Schweizer Kasinos weiterhin, ihre Spiele online anzubieten.
Ein Nein zu diesem Gesetz verhindert, dass Schweizer Lotteriegesellschaften ein wettbewerbsfähiges Angebot für Sportwetten machen dürfen. Es geht darum, dass die Schweizer Anbieter ihren Beitrag zur Kultur- und Sportförderung und notabene zur AHV leisten können. Wenn sie im Netz wettbewerbsfähig werden wollen, müssen sie ins Netz. Ein Nein heisst Kürzung der Mittel für die Kulturförderung. Mit dem Sport haben es die Grünen ja meistens nicht so. Aber gegen Kulturförderung zu sein, passt schon nicht ganz zu Ihrem Profil.
Balthasar Glättli
Nicht nur Kultur, auch Sport ist o.k. für mich – wenn ich ihn nicht selbst betreiben muss! Aber zur Sache: Kulturschaffende und Sportfunktionäre legen sich tatsächlich mächtig für ein Ja ins Zeug, als gäbe es sonst kein Morgen. Doch sie täuschen sich. Oder sie täuschen die Stimmberechtigten. Bei einem Nein bleibt ja die heutige Gesetzeslage. Lotterieerträge kommen dann weiterhin der Kultur, dem Sport und weiteren gemeinnützigen Zwecken zugute. Swisslos ist zudem mit Lotto und Toto schon heute online präsent. Ganz legal. Vielleicht nicht so attraktiv… aber das sind Hausaufgaben. 63 Millionen Franken Mindereinnahmen gibt’s zudem für Bund und Kantone wegen der Steuerbefreiung der Lottogewinne bis zu einer Million Franken.
Mehrerträge erhoffen können sich beim Ja eigentlich nur die Kasinos, die online gehen können. Doch ihre Spielbankabgaben, die gehen in die AHV und nicht in die Kultur. Würden Rentner für die Kasinos demonstrieren, das hätte inhaltlich wenigstens eine Logik. Bei den Kulturschaffenden dagegen fürchte ich, dass einige von ihnen vorab den Boden für Netzsperren im Urheberrechtsgesetz bereiten wollen. Politisch clever. Aber nicht eben redlich gespielt.
Gerhard Pfister
Bei einem Nein bleibt zwar das heutige Gesetz, aber der Geldabfluss ins Ausland ohne Nutzen für Gemeinwohl, Kultur und Sport geht ungehindert weiter. Es werden dann bald mehr als 250 Millionen Franken sein, die die Schweiz verliert. Das will das Geldspielgesetz stoppen. Auch im Internet braucht es Grenzen, wenn sie nötig sind. Facebook lässt grüssen. Auch dort waren viele erst im Nachhinein entsetzt, auch wenn sie wussten, dass die Regulierung längst nötig gewesen wäre.
© NZZ am Sonntag; E-Mail-Debatte: «Auch im Internet braucht es Grenzen, wenn sie nötig sind» – «Nein, das sorgt für ein bequemes Oligopol»; 21.04.2018