Beim Geldspielgesetz sprach man bisher vor allem über die Netzsperren. Nicht unberechtigt. Tatsächlich würden bei einem Ja erstmals Netzsperren gesetzlich verankert. Nun aber mischen sich endlich auch jene ein, die vom Geld profitieren, das die SpielerInnen verlieren. Das ist gut so. Sie verweisen darauf, dass Geldspiel nur dann erlaubt sein soll, wenn es auch einen Gemeinnutzen gibt. Nicht nur private Bereicherung. Diese Haltung teile ich. So steht es auch in der Verfassung.
Wenn Kulturschaffende und Sportfunktionäre sich heute aber für das Geldspielgesetz ins Zeug legen, als gäbe es bei einem Nein kein Morgen, dann täuschen sie sich. Oder sie täuschen die Stimmberechtigten. Bei einem Nein bleibt die heutige Gesetzeslage ja bestehen. Und der Verfassungsauftrag auch. Lotterie-Erträge kämen also weiterhin der Kultur, dem Sport und weiteren gemeinnützigen Zwecken zugute. Und auf www.swisslos.ch kann man auch heute schon online Lotto spielen.
Enttäuscht sein müssten bei einem Nein bloss die Casinos. Ihre Interessen sind eins zu eins ins neue Gesetz eingeflossen. Sie haben die Erlaubnis von Online-Geldspielen verankert. Und haben diese gleich so eingeschränkt, dass auch im Inland nur sie selbst und keine anderen Schweizer Anbieter Online- Geldspiele anbieten dürfen. Schliesslich verankerten sie mit den Netzsperren auch gleich noch ein – zwar eher untaugliches – Mittel, um den Zugang der Spieler zu ausländischen Konkurrenten zu behindern. Das verdient sicher kein Ja!
Bis jetzt kaum gehört wurde schliesslich ein kritisches juristisches Argument von Florent Thouvenin. Der Zürcher Professor für Informations- und Kommunikationsrecht erinnert daran, dass ein Gesetz normalerweise reguliert, was man darf und was nicht – und nicht, was man tatsächlich tun können sollte oder nicht. So kennt das Strassenverkehrsgesetz Fahrverbote – aber es schreibt keine Nagelbretter auf dem Boden vor. Überdies würde ja auch im neuen Gesetz das Spielen von Geldspielen im Ausland für den Spieler erlaubt. Bloss der Zugang der Spielenden zu den Angeboten soll via Netzsperren erschwert werden. Das wäre so, wie wenn es zwar keine Fahrverbote gäbe. Aber ein Gesetz, das die Installation von rostigen Nagelbrettern vorschreibt. Absurd. Und ein weiterer Grund, Nein zu stimmen.
Dies ist ein Kommentar, der einen erklärenden Artikel zum Geldspielgesetz begleitet und erstmals in der Wochenzeitung P.S. erschien.