Seit dem 19. August 2015 läuft ein Verfahren gegen das AKW Beznau. Eine Anwohner*innengruppe verlangt, dass die Atomaufsichtsbehörde ENSI die unverzügliche vorläufige Ausserbetriebnahme des AKW anordnet. Grund dafür ist die falsche Auslegung der rechtlichen Sicherheitsbestimmungen durch das ENSI. Das Verfahren ist aktuell beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Um den Weiterbetrieb von Beznau I nicht zu gefährden, hat der Bundesrat am 7. Dezember 2018 beschlossen, die Anforderungen an die AKW-Sicherheit massiv aufzuweichen (Lex Beznau). Der Bundesrat betreibt Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften. Und er missachtet rechtsstaatliche Prinzipien der Gewaltenteilung, weil er mit den Verordnungsänderungen in ein rechtliches Verfahren eingreift und einen parlamentarischen Vorstoss übergeht, der verlangt, dass unabhängige Fachexpert*innen im Bereich Strahlenschutz und Medizin einen Prüfbericht zu den Konsequenzen der Lex Beznau ausarbeiten.