Im Zusammenhang mit meine erfolgreichen Antrag, dass eine gesetzliche Grundlage für die geplante Corona-Tracing-App geschaffen werden müsse, erreichen mich viele Anfragen. Hier ein paar Erklärungen in einem Video.
UPDATE 18.5.2020: Die gesellschaftliche Einbettung ist zentral, das findet auch Amnesty.
Auch von mir geschätzte Organisationen wie Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und der Konsumentenschutz teilen diese nüchterne Haltung, die den Finger v.a. auch darauf legt, dass mit dem technischen Datenschutz alleine noch lange nicht alle Probleme gelöst sind. Damit eine solche TracingApp auch wirksam wird, braucht es eine Einbettung. Hier die Stellungnahme der drei Organisationen., ein wichtiger Auszug hier:
Laut Bund wird den Personen, die mit der App gewarnt werden, eine «freiwillige Quarantäne» empfohlen, wobei die Person dann kein Anrecht auf Lohnfortzahlung habe. Die Lohnfortzahlung sei nur dann gewährleistet, wenn die Isolation durch ein ärztliches Zeugnis angeordnet wird. Da sich die gewarnten Personen jedoch nicht testen lassen können (solange sie keine Symptome haben), müssten sie sich freiwillig in Isolation begeben und auf ihren Lohn verzichten. Diese Begrenzung schränkt die Nützlichkeit der App und der mit ihr verbundenen Massnahmen wesentlich ein. EpidemiologInnen fordern, dass die App klare Folgen haben muss, wie das Recht auf Testen und/oder die Ausstellung eines Quarantänezeugnisses, damit sie wirklich nützlich sein kann.
QUELLE: gemeinsame Stellungnahme amnesty, Digitale Gesellschaft, Konsumentenschutz